Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
- S.9
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sprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
6.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B36, Höttinger Au, Bereich Höttinger Au 74 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HA-B35), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
5.
MagIbk/28198/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B16, Saggen, Bereich
Goethestraße 10 und 14, Schillerstraße 14, Kaiser-Franz-JosephStraße 13, Erzherzog-EugenStraße 20 und 22, Raimundstraße 4, 6 und 8, Conradstraße 6
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B1, Nr. SA-B13 und
Nr. SA-B15), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.07.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. SA-B16, Saggen, Bereich Goethestraße 10 und 14, Schillerstraße 14, Kaiser-Franz-Joseph-Straße 13, Erzherzog-Eugen-Straße 20 und 22, Raimundstraße 4, 6
und 8, Conradstraße 6 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. SA-B1, Nr. SA-B13
und Nr. SA-B15), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
MagIbk/28091/SP-BB-HA/1
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.07.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA-B36, Höttinger Au, Bereich Höttinger
Au 74 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HA-B35), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
7.
MagIbk/28143/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B39, Wilten, Bereich
Leopoldstraße 7 und 9, Heiliggeiststraße 1b (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI-B32), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 19.07.2019 (Fortsetzung der am 18.07.2019 vertagten Sitzung)