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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.22

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ner Meinung nach nicht, sondern die Menschen wandern aus den Tälern ab. Das ist
eine andere Wortwahl als eine Entvölkerung. Das möchte ich nur einmal gesagt haben.
Es geht um Abwanderungstendenzen aus
dem Umland und besonders aus den Tälern. Die Umlandgemeinden werden insgesamt größer werden, da sind GR
Mag. Krackl und ich uns einig. Irgendwann
werden wir unsere Stadtgrenzen irgendwo
anders haben.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
8 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.07.2019 (Seite 686) wird angenommen.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
14.

MagIbk/28205/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B44, Innenstadt, Bereich Sillgasse 15a und 15b (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B15 und Nr. IN-B15/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.07.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B44, Innenstadt, Bereich Sillgasse 15a und 15b (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B15 und Nr. INB15/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum

Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
15.

MagIbk/26775/SP-BB-SM/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. SM-B17, Sieglanger-Mentlberg, Bereich zwischen Waldstraße, Mentlbergstraße, Völser Straße und östlicher Baulandgrenze (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SM-B8), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 11 Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM-B17 eingegangen. Nach der gesetzlichen Frist ist eine
weitere Stellungnahme eingelangt. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Diese richten sich hauptsächlich gegen die
Nutzflächendichte und einzelne spezifische
Festlegungen (Baugrenzlinie, Bauhöhe,
Bauplatzgröße, Geländeveränderung).
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei kann festgestellt
werden, dass einer Stellungnahme entgegengekommen werden kann und in diesem
Bereich ein neuer Bebauungsplan erstellt
wird. In diesem Sinn soll der gegenständliche Bebauungsplan verkleinert beschlossen
werden. Alle übrigen Stellungnahmen erbrachten keine neuen Erkenntnisse, die zu
Planänderungen führen würden.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.07.2019:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. SM-B17, Sieglanger Mentlberg, Bereich zwischen Waldstraße,
Mentlbergstraße, Völser Straße und östli-

GR-Sitzung 19.07.2019 (Fortsetzung der am 18.07.2019 vertagten Sitzung)