Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.23

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cher Baulandgrenze, verkleinert um den Bereich Felseckstraße 13a bis c, 15a bis c,
17a bis c, 29a bis c und Waldstraße 37, 39
und 41 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SM-B8), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
16.

MagIbk/26610/SP-PA-AL/1
Arzl, Canisiusweg 81, Flächenwidmungsplanänderung, Änderungsvorschlag, Planungsgespräch gemäß § 73 TROG

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
das Ansuchen um Flächenwidmungsplanänderung abzulehnen.
GR Appler: Ich darf für die "Die Volkspartei" ÖVP und den Tiroler Seniorenbund
(TSB) Stimmenthaltung anmelden.
GR Kurz: Ich melde Stimmenthaltung für
die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
an.
GR Depaoli: Auch ich möchte Stimmenthaltung anmelden.
GR Onay: Wir haben uns intern sehr lange
darüber unterhalten. Im Prinzip ist die
Rechtslage klar und erklärt auch die Stimmenthaltungen der Fraktionen. Es hat eine
Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGh) gegeben und
entgegen dieses Entscheids wurde eine Bewilligung ausgestellt.
Die Familie, die jetzt dort gebaut hat, hat
nicht schwarz gebaut, sondern mit Bewilligung. Später hat der Verfassungsgerichtshof (VfGh) entschieden und diese Bewilligung aufgehoben. Die Gesetzeslage ist
klar, aber ein übler Beigeschmack bleibt übrig. Ich denke, dass eine Gemeinde eine gewisse Fürsorgepflicht hat.
Im Jahr 1997 wurde die Bewilligung ausgestellt. Alt-Bürgermeister DDr. van Staa und
GR Mag. Fritz waren damals schon Mitglied
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte. Ich glaube, dass das auf

einen Fehler des damaligen Ausschusses
und auf einen Fehler der Stadt Innsbruck
zurückgeht.
Es ist kein Schwarzbau. Das Haus ist mit
Genehmigung gebaut worden.
(GRin Mag.a Seidl: Und vorher?)
Es hat eine Genehmigung gegeben und in
Bezug auf diese hat die Familie gebaut. Ich
denke mir, dass es hier eine gewisse Fürsorgepflicht gibt und man sich nicht auf dem
Häuslbauer "abputzen" sollte. Normalerweise muss man dem Antrag zustimmen.
Wenn ich hier im Gemeinderat der Stadt
Innsbruck gefragt werde, wie es mir dabei
geht, eine Familie, die schon vor Ewigkeiten
gebaut hat, zu delogieren, lehne ich das rigoros ab.
Deshalb werde ich gegen diesen Antrag
stimmen. Dazu kommt noch, dass dieser
Antrag "negativ" gestellt worden ist, was ich
auch ein wenig befremdend finde. Sozusagen so: Wenn man zustimmt - stimmt man
eigentlich dagegen. (Unruhe im Saal)
Ich hoffe, Ihr kennt Euch aus, ich tue das
und stimme daher gegen diesen Antrag.
(Gelächter)
(Bgm.-Stellv. Gruber: Du wirst sicher das
Richtige machen!)
GR Mag. Krackl: GR Onay hat versucht zu
erklären, wie sich die Sache ungefähr zugetragen hat. Es ist wirklich keine einfache
Geschichte. Wenn ich als Bürger/in einen
rechtsgültigen Baubescheid habe, der aber
dummerweise nicht rechtskräftig ist, und
sechs Jahre später wird die Grundlage des
Bescheides, der Flächenwidmungsplan,
aufgehoben, dann kann man sagen, man ist
selbst schuld, dass man gebaut hat.
Das ist natürlich schwierig. Worauf sollen
sich die BürgerInnen verlassen können?
Kann man heute noch nachvollziehen, ob
hier richtig informiert wurde? Wir müssen
nicht darüber befinden, da es gerichtliche
Entscheidungen gibt, das muss man zur
Kenntnis nehmen. Das sind Entscheidungen von höchster Instanz. Ob sie richtig
sind oder nicht, darüber können wir alle verschiedener Meinung sein.
Ob die Politik in den letzten Jahrzehnten zu
"dumm" war, die Probleme zu lösen, kann
ich nicht beurteilen. Das ist nämlich nicht
ein Thema, das uns erst seit dieser oder der

GR-Sitzung 19.07.2019 (Fortsetzung der am 18.07.2019 vertagten Sitzung)