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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.68

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schreitung zu Lasten der SteuerzahlerInnen von € 20,7 Mio. (= plus 62 %)
zwischen Kostenschätzung und vorläufiger Endabrechnung besteht?
56. Die Planungskosten und die Generalplanerkosten wurden mit € 5,4 Mio. eingeschätzt und mit € 6,7 Mio. vergeben,
was eine Kostenüberschreitung für die
SteuerzahlerInnen von € 1,3 Mio. bedeutet. Woraus setzen sich diese
Mehrkosten von plus 24 % im Verhältnis zur Kosteneinschätzung zusammen?
57. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.02.2017
(Seite 6 oben) wurden Generalplanerbeauftragungen seitens der PKB abgeschlossen. Diese beinhalteten die Planung, die Organisation und die Durchführung als auch die örtliche Bauaufsicht sowie die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens. Inwieweit wird
der Generalplaner für die Kostenüberschreitung von derzeit plus 62 %
(€ 20,7 Mio.) vom/von der Auftraggeber/in (Vertreter/in der SteuerzahlerzahlerInnen) zur Verantwortung gezogen?
58. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.02.2017
(Seite 5 oben) werden die Jurymitglieder für die Auswahl des besten Projekts zum Wettbewerb Patscherkofelbahn angeführt. Von den 14 genannten
Personen in der Jury sind zehn Personen aus dem Umfeld Auftraggeber zur
PKB, nur vier Personen sind ohne direktes Naheverhältnis zum Projekt zu
erkennen.
Es ist zu hinterfragen, ob diese Jury
sich als unabhängig und weisungsfrei
bezeichnen darf oder ob das Naheverhältnis dieser zehn Jurymitglieder zum
Projekt möglicherweise nachteilig für
die Entwicklung der PKB war. Können
Sie garantieren, dass diese Jury bei
der Urteilsfindung weisungsfrei und ungebunden sowie unvoreingenommen
tätig gewesen ist?

59. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.02.2017
(Seite 6) wurde ein Terminplan, genannt "Meilenstein 4" und "Meilenstein 5", für die Verträge des Generalplaners angeführt und betont, dass
diese pönalisiert wurden. Es ist eine
äußerst kurze Bauzeit für ein derartiges
Projekt von nur sieben Monaten angeführt. Es hätte sowohl der Auftraggeberin Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) (Fachmann) und dem Generalplaner (Fachmann) klar sein müssen, dass dieser Zeitplan nicht realistisch ist.
Es werden die Vorlagen der konzeptionellen und detaillierten Terminpläne
verlangt. Inwieweit wurden Pönalen
ausgesprochen, bei welchen Firmen in
welcher Höhe?
60. Ab welchen Zeitpunkt war erkennbar,
dass die Termine nicht halten können?
(Bitte genaues Datum anführen)
61. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.02.2017
(Seite 8, Punkt 2.2.4) ist für die Hangwasserableitung und in Zusammenschau mit dem Ramsbach ein Hochwasserretentionsprojekt laut Wildbachund Lawinenverbauung erforderlich.
Die durch das PKB-Projekt ausgelösten
Kosten für dieses Hochwasserretentionsprojekt sind in der Auflistung der
detaillierten Kosten im Schreiben vom
08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi nicht aufgelistet. Um
welche Kosten handelt es sich?
62. Warum sind diese Kosten für das
Hochwasserretentionsprojekt nicht angeführt?
63. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.02.2017
(Seite 8, Punkt 2.3) wurden nur zwei
Firmen zur Angebotslegung für die
Seilbahntechnik der PKB eingeladen
und das bei einem Auftragsvolumen
von €12 Mio. Hier ist der Verdacht gegeben, dass eine höhere BewerberInnenzahl den Vergabepreis für den

GR-Sitzung 19.07.2019 (Fortsetzung der am 18.07.2019 vertagten Sitzung)