Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
- S.71
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ben vom 08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite 1)
wird festgehalten, dass die IIG im Auftrag der Auftraggeberin Stadt Innsbruck
die Kalkulation auf Plausibilität und
Korrektheit prüft und geprüfte Dokumente bestätigt. Zudem wird erklärt,
dass die Vertreter des Auftraggebers
(Stadt Innsbruck), nämlich der Stadtsenat sich regelmäßig über Projektverlauf und -fortschritt berichten lässt.
Die Kostenüberschreitungen zur Kostenkalkulation waren zumindest vor
dem Baubeginn bekannt. Wie konnte
die IIG dermaßen ausufernde Kostenüberschreitungen akzeptieren und den
Start der Bauarbeiten zulassen?
82. Haftet die IIG dafür?
83. Wenn ja, in welcher Höhe?
84. Wenn nein, warum nicht?
85. Wie konnte der Stadtsenat bei derartig
ausufernden Kostenüberschreitungen
dem Baubeginn zustimmen?
86. Im Zuge der Bautätigkeiten wurde laut
Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle) mehrfach die
Kostenüberschreitung mit Baugrundproblemen beschrieben. Wurden hier
Baugrunderforschungen im Vorfeld
(Prüfschlitze und geologische Auswertungen) durchgeführt?
87. Wenn ja, in welchem Umfang?
88. Wenn nein, warum nicht?
89. Welche Verantwortung ergibt sich daraus gegenüber dem Bodenmechaniker
und Geologen? (Haftung, Regress ...)
90. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle) mehrfach die
Kostenüberschreitung mit Terminproblemen beschrieben und daraus folgenden Kostensteigerungen. Wurden die
Terminpläne grob, fein, und detailreich
entsprechend erstellt?
91. Wurden seitens des Generalplaners
rechtzeitig auf die Terminprobleme hingewiesen?
92. Wenn ja, in welcher Form?
93. Wenn nein, warum nicht?
94. Hat der Auftraggeber Maßnahmen ergriffen um diese Terminprobleme kostengünstig in den Griff zu bekommen?
95. Wenn ja, in welcher Form?
96. Wenn nein, warum nicht?
97. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi
(Seite 1 bis 3 der Tabelle) mehrfach die
Kostenüberschreitung mit ausgelasteter Baukonjunktur beschrieben. Wurde
der Auftraggeber rechtzeitig vom Generalplaner davon unterrichtet?
98. Wenn ja, wann genau und in welcher
Form?
99. Wenn nein, warum nicht?
100. Wurde die Kostensteigerungen durch
diesen Sachverhalt vom Generalplaner
kalkuliert und dem Auftraggeber vorgelegt?
Wenn ja, in welcher Form?
102. Wenn ja, wann genau (bitte um genaues Datum)?
103. Wenn nein, warum nicht?
104. Hat der Auftraggeber im Bewusstsein
der zu erwartenden Mehrkosten die
Einzelvergaben und/oder die Vergaben
bei nur zwei Anbietern befohlen oder
gewünscht?
105. Wurde die gesetzlichen Vorgaben zur
Vergabe beim Projekt PKB bei allen
Gewerken eingehalten?
106. Wenn ja, in welcher Form können Sie
dies nachweisen? {Bitte um Übermittlung des entsprechenden Nachweises
bzw. der schriftlichen Aufzeichnungen.)
107. Wenn nein, warum nicht?
108. Wurden die Ausschreibungen und
Vergaben im Sinne der Ö-Normen, insbesondere der Ö-Norm B 2110, durchgeführt?
109. Wurde vom Generalplaner oder vom
Auftraggeber eine Analyse angefertigt,
wie eine terminliche Verschiebung des
Projekts sich auf die Kostenreduktion
GR-Sitzung 19.07.2019 (Fortsetzung der am 18.07.2019 vertagten Sitzung)