Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
- S.72
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unter Berücksichtigung aller Kosten
(Betrieb Winter 2017/2018 mit alter
statt neuer Bahn) auswirken würde?
110. Wenn ja, in welcher Form können Sie
dies nachweisen? (Bitte um Übermittlung des entsprechenden Nachweises
bzw. der schriftlichen Aufzeichnungen.)
111. Wenn nein, warum nicht?
112. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle und im Begleittext) mehrfach erklärt, dass Regiearbeiten beauftragt wurden. Wer hat diese
Regiearbeiten beauftragt (bitte Namen
angeben)?
113. Wurden sämtliche Regiearbeiten vorab
kostenmäßig erfasst und nach Kostenangebot beauftragt?
114. Wenn ja, in welcher Form?
115. Wenn nein, warum nicht?
116. Wurden die Regiearbeiten zeitlich und
leistungsmäßig begrenzt?
117. Wenn ja, wie und in welcher Form?
118. Wenn nein, warum nicht?
119. Wurden diese Regiearbeiten auftragsmäßig erfasst und nach Ö-Norm B2110
abgehandelt?
120. Wenn ja, gibt es hiezu eine nachvollziehbare Dokumentation?
121. Wenn nein, warum nicht?
122. Wurden so wenig wie möglich Regiearbeiten veranlasst?
123. Wurde der Auftraggeber von den Praktiken der Regiearbeiten und deren Kosten und Notwendigkeit ausreichend informiert?
124. Wenn ja, in welcher Form?
125. Wenn nein, warum nicht?
126. Wurden die Regiearbeiten vorher von
den ausführenden Unternehmen hochgerechnet und der Auftraggeber über
diese Mehrkosten informiert?
127. Wenn ja, in welcher Form?
128. Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen?
129. Wenn nein, warum nicht?
130. Wurden vom Auftraggeber die Freigabe
der Regiearbeiten bzw. der entsprechenden Kosten erteilt?
131. Wenn ja, in welcher Form? (Bitte um
Übermittlung der entsprechenden Aufzeichnungen.)
132. Wurden die Regierechnungen in eigenen Abrechnungen erfasst?
133. Wenn ja, trifft dies auf sämtliche Regierechnungen zu? (Bitte um Übermittlung
der entsprechenden Aufzeichnungen)
134. Wenn nein, warum nicht?
135. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle und Begleittext)
mehrfach die Kostenüberschreitungen
mit vermehrter Hinzunahme von Subfirmen beschrieben. Wurden diese Subfirmen vertraglich rechtmäßig von den
beauftragten Firmen hinzugezogen?
136. Hat der Generalplaner der jeweiligen
beauftragten Firma schriftlich mitgeteilt,
dass aus dem Mitwirken von Subfirmen
keine Mehrkosten entstehen dürfen?
137. Wenn ja, wann und in welcher Form?
138. Wenn ja, gibt es hierzu Aufzeichnungen?
139. Wenn nein, warum nicht?
140. Hat der Generalplaner seinen Auftraggeber über den Umstand des Mitwirkens von Subfirmen unterrichtet und
hat er die Zustimmung dazu eingeholt?
141. Wenn ja, wann und in welcher Form?
142. Wenn nein, warum nicht?
143. Wurden weitergehende Verträge in dieser Sache mit den beauftragten Firmen
abgeschlossen?
144. Wenn nein, warum nicht?
145. Hatten die Subfirmen die nötigen Konzessionen und Haftungen?
146. Wenn ja, wurden hierzu Nachweise angefordert?
147. Wenn nein, warum wurde dies nicht
überprüft?
GR-Sitzung 19.07.2019 (Fortsetzung der am 18.07.2019 vertagten Sitzung)