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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.73

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148. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle und Begleittext
Seite 4) mehrfach die Kostenüberschreitung durch zu wenige oder keine
BieterInnen beschrieben. Welche Gewerke wurden ausgeschrieben (bitte
um genaue Angaben)?
149. Welche Firmen wurden rechtzeitig
schriftlich zur Angebotslegung eingeladen?
150. Welche Firmen haben nachweislich abgesagt?
151. Bei welchen Gewerken gab es weniger
als drei Angebote?
152. Bei welchen Gewerken gab es weniger
als zwei Angebote?
153. Bei welchen Gewerken gab es nur ein
Angebot?
154. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle und Begleittext
Seite 5) mehrfach die Kostenüberschreitung durch schlechten Baugrund
oder Baugrund mit Verunreinigung beschrieben. Aus welchen Grund wurden
die Bodenqualitäten nicht oder nur ungenügend genau vor Baubeginn mittels
Bodenschürfen erhoben?
155. Wurden die Schürfen bis zur Tiefe der
berechneten Aushubsohle geführt?
156. Wenn nein, warum nicht?
157. Warum wurde die Felsoberfläche bei
den Schürfen nicht erkannt?
158. Wurden die Schürfen nicht in ausreichender Anzahl durchgeführt, um wirklich einen Überblick über die Bodenzusammensetzung zu erhalten? (Altmaterial, Materialreste)
159. Wer war der begleitende Geotechniker
und ist dessen Bericht sach- und fachgerecht?
160. Inwieweit waren Eventualpositionen mit
Preisen in der Ausschreibung angeführt
(Findlinge, Baumstümpfe, Felsnasen
...)?

161. Warum wurden die nicht in der Ausschreibung enthaltenen Bereiche (Mülldeponie ...) ohne Zusatzangebot/Regieauftrag durchgeführt?
162. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle und Begleittext
Seite 5) mehrfach die Kostenüberschreitung durch eine Instandhaltung
des Bauwegs beschrieben. Eine Kostenübernahme durch den Auftraggeber
in der Höhe von € 560.000,-- ist zu hinterfragen, da hier das Verursacherprinzip gelten sollte. Die Verursacher der
Bauwegbeschädigung haben die Haftung zu übernehmen. Sollte das nicht
gelingen, sind die Verträge durch den
Generalplaner und die IIG zu hinterfragen. Werden die Kosten der Sanierung
des Bauwegs an die Verursacher überbunden werden?
163. Wenn ja, in welcher Höhe?
164. Wenn nein, warum nicht?
165. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle und Begleittext
Seite 5) mehrfach die Kostenüberschreitung durch Sabotage beschrieben. In der Tabelle sind € 117.283,-- an
Versicherungshonoraren enthalten. Es
wird zu prüfen sein, ob die Versicherung die Kosten der Sabotageakte
übernimmt. Wird die Versicherung
diese Kosten übernehmen?
166. Wenn ja, in welcher Höhe?
167. Wenn nein, warum nicht?
168. Im Zuge der Bautätigkeiten wurde laut
Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt
Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle und Begleittext
Seite 5) moniert, dass die Transparenz
kostensteigernd sei. Zudem wird erklärt, dass die Anbieterfirmen nur dann
unter dem Budgetansatz bleiben, wenn
von einem echten Wettbewerb ausgegangen werden muss!!!? Die IIG und
der Generalplaner, als auch der Auftraggeber Stadt Innsbruck, hatten es in
der Hand und hatten die Verpflichtung,

GR-Sitzung 19.07.2019 (Fortsetzung der am 18.07.2019 vertagten Sitzung)