Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
- S.76
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zur Luftverschmutzung der Stadt Innsbruck beiträgt?
9.
Wie erklärt sich der grüne Bürgermeister der Stadt lnnsbruck, dass in Innsbruck der "Klimanotstand" ausgerufen
wird, währenddessen das Land Tirol
keinerlei Bedarf sieht einen "Klimanotstand" für das Land Tirol auszurufen,
obwohl die politisch Verantwortlichen in
der Landesregierung ebenfalls die Tiroler GRÜNEN sind?
10. Fällt der freie Wille der Menschen (es
handelt sich bei dem Antrag um eine
rechtlich nicht definierbare Willenserklärung) in den Wirkungsbereich des
Bürgermeisters bzw. der lnnsbrucker
Stadtregierung?
Mit der Bitte um Beantwortung der Entscheidungsfrage mit Ja oder Nein wird
gebeten.
Depaoli, eigenhändig
25.
Einbringung von Anträgen
25.1
GfGR/181/2019
Verkehrsverbund Tirol (VVT),
SchülerInnenfreifahrt Kernzone
Innsbruck (GRin Mag.a Seidl)
GRin Mag.a Seidl stellt laut beiliegender Begründung folgenden Antrag:
Der Gemeinderat wolle beschließen,
dass (gegebenenfalls unter Einbindung von
Verkehrsverbund Tirol {VVT} oder Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH {IVB}) geprüft wird, welche Summe
es kosten würde, wenn alle PflichtschülerInnen der Stadt Innsbruck innerhalb der Kernzone Innsbruck die für sie förderlichen und
angebotenen Bildungs-, sowie privaten und
öffentlichen Betreuungsangebote während
der Schuljahres und in den Ferien mit öffentlichen Verkehrsmitteln nützen können.
Zudem soll der gegebene Bedarf erhoben
werden.
25.2
GfGR/182/2019
Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR), Änderung § 74 e
(GRin Gregoire)
GRin Gregoire stellt samt MitunterzeichnerInnen laut beiliegender Begründung folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt den
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsabschluss damit zu befassen, insbesondere
den Paragraph 74e des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) so abzuändern, dass es zu einer klaren Regelung
bezüglich der Weitergabe und des Besitzes
von Prüfberichten insbesondere des Berichtes der Kontrollabteilung kommt.
Gregoire, Lassenberger, Dengg, Denz, Federspiel, Kunst, Kurz und Schmidt, alle eigenhändig
25.3
GfGR/183/2019
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer,
Abberufung (GR Lassenberger)
GR Lassenberger stellt samt MitunterzeichnerInnen laut beiliegender Begründung
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Gemäß § 17a Abs. 1 und 2 der Kundmachung der Landesregierung vom 17. Juni
1975 über die Wiederverlautbarung des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), LGBI. Nr. 53/1975 in der Fassung LGBI. Nr. 144/2018 wird die 1. Bürgermeister-Stellvertreterin, Mag.a Christine Oppitz-Plörer, von ihrem Amt abberufen.
Lassenberger, Gregoire, Dengg, Denz, Federspiel, Kunst, Kurz und Schmidt, alle eigenhändig
Mag.a Seidl, eigenhändig
GR-Sitzung 19.07.2019 (Fortsetzung der am 18.07.2019 vertagten Sitzung)