Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.83

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 22.1)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

INNS"
BRUCI<

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 16.07.2019

Rathaus Passage GmbH, Zahlung für Kampagne; Zahl GfGR/168/2019;
DRINGENDE ANFRAGE von GR Plach (SPÖ) vom 02.07.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Plach hat am 02.07.2019 folgende dringende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen
Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Gemäß § 19 Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates
der Landeshauptstadt Innsbruck (GOGR) wird folgende dringende Anfrage an Bgm. Willi als
Eigentümervertreter der Stadt Innsbruck gegenüber der Rathaus Passage GmbH gestellt:
Frage 1:

Laut Medienberichten hat die "Rathaus Passage GmbH" für eine "Kampagne
Oberland" € 8.400,-- an die "Smart Ventures GmbH" überwiesen. Kann der Bürgermeister als Eigentümervertreter der Stadt Innsbruck nach Anfrage bei der Geschäftsführung bestätigen, dass eine solche Zahlung getätigt wurde?

Antwort:

Es handelt sich hierbei um eine Spende an einen Wahlwerber für die Nationalratswahl 2017. Diese Spende wurde ordnungsgemäß gemeldet und ist
laut Parteiengesetz auch gesetzlich gedeckt.

Frage 2:

Falls eine solche Zahlung getätigt wurde, gibt es für diese Überweisung einen Gegenwert für die Gesellschaft? Wenn ja, welchen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Kann ausgeschlossen werden, dass es sich bei einer mutmaßlichen Überweisung
der "Rathaus Passage GmbH" an die "Smart Ventures GmbH" um eine Partei-

P"l"I Landeshauptstadt Innsbruck. Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: 0059331 . www.innsbruck.gv.at

""6o" Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe