Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
- S.83
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(zu Punkt 22.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
INNS"
BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 16.07.2019
Rathaus Passage GmbH, Zahlung für Kampagne; Zahl GfGR/168/2019;
DRINGENDE ANFRAGE von GR Plach (SPÖ) vom 02.07.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Plach hat am 02.07.2019 folgende dringende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen
Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Gemäß § 19 Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates
der Landeshauptstadt Innsbruck (GOGR) wird folgende dringende Anfrage an Bgm. Willi als
Eigentümervertreter der Stadt Innsbruck gegenüber der Rathaus Passage GmbH gestellt:
Frage 1:
Laut Medienberichten hat die "Rathaus Passage GmbH" für eine "Kampagne
Oberland" € 8.400,-- an die "Smart Ventures GmbH" überwiesen. Kann der Bürgermeister als Eigentümervertreter der Stadt Innsbruck nach Anfrage bei der Geschäftsführung bestätigen, dass eine solche Zahlung getätigt wurde?
Antwort:
Es handelt sich hierbei um eine Spende an einen Wahlwerber für die Nationalratswahl 2017. Diese Spende wurde ordnungsgemäß gemeldet und ist
laut Parteiengesetz auch gesetzlich gedeckt.
Frage 2:
Falls eine solche Zahlung getätigt wurde, gibt es für diese Überweisung einen Gegenwert für die Gesellschaft? Wenn ja, welchen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Kann ausgeschlossen werden, dass es sich bei einer mutmaßlichen Überweisung
der "Rathaus Passage GmbH" an die "Smart Ventures GmbH" um eine Partei-
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