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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.84

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spende an einen ÖVP-Kandidaten handelt? Wenn nein, warum nicht? (Die betroffene Gesellschaft hat immerhin den Wahlkampf für einen ÖVP-Nationalratskandidaten organisiert.)
Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 4:

Falls sich der Verdacht einer Parteispende an einen wahlwerbenden Kandidaten
erhärtet, welche Maßnahmen will der Bürgermeister treffen, um diese Zahlung der
Gesellschaft, welche immerhin zu 10 % im Eigentum der Stadt Innsbruck steht,
zurück zu fordern?

Antwort:

Eine Forderung nach Rückzahlung hat nach Einschätzung von RechtsexpertInnen wenig Aussichten auf Erfolg.

Frage 5:

Wie will der Bürgermeister künftig sicherstellen, dass von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung kein Geld an Wahlwerbende fließt?

Antwort:

Der Bürgermeister spricht sich entschieden gegen eine Unterstützung von
wahlwerbenden Gruppen durch Gesellschaften aus, die komplett oder nur
teilweise in öffentlichem Eigentum stehen. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten als Eigentümervertreter auf die Gesellschaften einwirken, dass
von diesen keine Unterstützung an Wahlwerbende geschieht.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 2 von 2

1h

10 min