Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
- S.103
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 23.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
INNS"
BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.07.2019
Stadt Innsbruck, Einnahmen aus Werbeeinrichtungen; Zahl GfGR/143/2019;
ANFRAGE von GRin Mag. a Seidl (NEOS) vom 19.06.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Seidl hat am 19.06.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
UnternehmerInnen sind neben teilweise sehr langwierigen Genehmigungsverfahren zur Gewerbeberechtigung oder bei Anlagengenehmigungen, zusätzlich mit Abgaben konfrontiert, die von
der Stadt eingehoben werden, denen gegenüber jedoch keine Leistung steht. Wie zum Beispiel
das Entgelt, welches von der Stadt Innsbruck vertreten durch die Innsbruck Immobilien Service
GmbH (IISG) für die Sondernutzung von Straßenflächen zur Anbringung von Werbeschildern,
die in den Luftraum der Stadt hineinragen, verrechnet wird. Der genaue Wortlaut "Da durch
diese Werbeeinrichtung öffentliches Gut der Stadt Innsbruck in Anspruch genommen wird, ist
hierzu auch eine zivilrechtliche Gestattung seitens der Stadt Innsbruck als Grundeigentümerin
und die Zustimmung zum Sondergebrauch des öffentlichen Gutes erforderlich"".
Zu diesem Entgelt bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
Wie viele Nutzungsvereinbarungen für Werbeeinrichtungen wurden in den letzten
fünf Jahren ausgestellt? Bitte Anzahl der Neuausstellung nach Jahr auflisten.
Antwort:
Für Waren- und Werbeständer wird die zivilrechtliche Gestattung (Zustimmung der Stadt Innsbruck als Grundeigentümerin und/oder Straßenverwalterin) als Parteienerklären in der straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung
erteilt. Eine weitere Aktenbearbeitung in der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, erfolgt dazu somit nicht.
P"l"I Landeshauptstadt Innsbruck. Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: 0059331 . www.innsbruck.gv.at
""6o" Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe