Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.104

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Daneben gibt es Werbeeinrichtungen, die vor allem in Steckschildern,
Leuchtschildern oder ähnlichen Anlagen an Hauswänden bestehen. Sofern
diese Werbeeinrichtungen in Stadtgrund (meist öffentliches Gut) ragen, ist
eine zivilrechtliche Gestattung erforderlich, die von der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, erteilt wird. Es wird dazu aber keine Liste über die
bewilligten Werbeeinrichtungen geführt, sodass keine genauen Zahlenangaben zu den Bewilligungen möglich sind. Eine Aktensuche im Dokumentenmanagementsystem wirft nicht nur die bewilligten Werbeeinrichtungen aus,
sondern auch z. B. Werbeeinrichtungen, die überprüft wurden, aber nicht
über Stadtgrund ragen, oder sonst Gegenstand eines Aktes waren.
Soweit feststellbar wurden im Zeitraum 01.06.2017 bis 01.07.2019 insgesamt
110 Werbeeinrichtungen genehmigt (Neugenehmigungen und Verlängerungen).
Frage 2:

Wie viele Nutzungsvereinbarungen sind aktuell insgesamt ausgestellt (Anzahl)?
(Diese sind ja auf fünf Jahre beschränkt und werden automatisch verlängert, sofern keine Meldung eingeht, dass es die Werbeeinrichtung nicht mehr gibt.)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Wie hoch ist das Entgelt pro Werbeeinrichtung pro Jahr?

Antwort:

Gemäß dem vom Stadtsenat beschlossenen Entgeltkatalog beträgt das Entgelt derzeit netto € 26,-- pro Jahr und Werbeeinrichtung, die Vorschreibung
erfolgt jeweils auf fünf Jahre. Das Entgelt wird jährlich indexiert.

Frage 4:

Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamteinnahmen pro Jahr, die dadurch für die
Stadt Innsbruck als Nutzungsgeberin lukriert werden? Bitte um Angabe der Gesamteinnahmen in den letzten Jahren.

Antwort:

Es gibt aktuell ca. 390 Altverträge mit einer Vorschreibung von durchschnittlich € 14,50. Daraus ergeben sich Einnahmen von ca. € 5.660,-- jährlich.

Frage 5:

Welche Kosten werden für die Erstellung der Nutzungsvereinbarung zusätzlich an
den/die Nutzungsnehmer/in verrechnet?

Antwort:

Für die Erstellung der Nutzungsvereinbarung wird eine Verwaltungsaufwandpauschale von netto € 206,-- vorgeschrieben.

Frage 6:

Wie hoch ist der kalkulierte Zeitaufwand (bitte umgerechnet in Euro) für die MagistratsmitarbeiterInnen pro Errichtung einer derartigen Nutzungsvereinbarung?

Antwort:

Sofern keine Kontrolle notwendig ist, nimmt die Bearbeitung zur Erstellung
der Nutzungsvereinbarung ca. eine Stunde in Anspruch; bei Durchführung
einer Kontrolle vor Ort entsprechend länger.
Seite 2 von 3