Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.108

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(zu Punkt 23.3)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

INNS"
BRUCI<

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 11.07.2019

Stadt Innsbruck, finanzieller Aufwand für geflohene Menschen; Zahl GfGR/145/2019;
ANFRAGE von GR Schmidt (FPÖ) vom 19.06.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GR Schmidt hat am 19.06.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Seit der sogenannten "Flüchtlingskrise" des Jahres 2015 befindet sich eine große Zahl an Drittstaatsangehörigen im Land, deren Aufenthalt auf dem Rechtstitel Asyl basiert oder die als Asylwerber bzw. subsidiär Schutzberechtigte gelten.
Frage 1:

Welche finanziellen Leistungen musste die Stadt Innsbruck in den Jahren 2015
bis 2018 jeweils gemäß § 15 Tiroler Grundversorgungsgesetz, LGBI. Nr. 21/2006
in der geltenden Fassung, an das Land Tirol entrichten?

Antwort:

Eine Kostenentrichtung seitens der Stadt Innsbruck, was Leistungen für
AsylwerberInnen nach dem Tiroler Grundversorgungsgesetz anbelangt, erfolgt erst seit dem budgetwirksamen Durchschlagen der sogenannten
"Flüchtlingskrise" ab dem Jahre 2017:
Angefallene Kosten für das Jahr 2017: €

839.951,59

Angefallene Kosten für das Jahr 2018: € 1.125.929,94
Frage 2:

Welche weiteren finanziellen Leistungen im Hinblick auf durch Asylwerber, Asylberechtigte und/oder subsidiär Schutzberechtigte angefallene Kosten musste die
Stadt Innsbruck, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen rechtlichen bzw. vertragli-

P"l"I Landeshauptstadt Innsbruck. Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: 0059331 . www.innsbruck.gv.at

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