Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.110

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Antwort:

Aus der Mag.-Abt. III, Strategie und Integration, betrugen die Subventionen
in den Jahren 2015 bis 2018 (Vp. 1/429000-757220) gesamt € 58.665,--.
Dort wird seit Juli 2018 auch die Flüchtlingshilfe verwaltet. Aus dieser Haushaltsstelle (Vp. 1/426000-728210) wurden im Zeitraum Juli bis Dezember 2018 € 64.563,90 subventioniert.
Über die Mag.-Abt. IV, Budgetabwicklung und Finanzcontrolling, wurden wie
folgt IVB-Monatstickets für in Innsbrucker Flüchtlingsheimen untergebrachte Menschen abgerechnet:
2015:
2016:
2017:
2018:
Gesamt:

€ 12.138,-€ 14.208,-€ 14.911,-€ 15.862,05
€ 57.119,05

Frage 4:

Welche finanziellen Aufwendungen ergaben sich für die Stadt Innsbruck in den
Jahren 2015 bis 2018 im Zusammenhang mit Vorfällen, an welchen Asylwerber,
Asylberechtigte und/oder subsidiär Schutzberechtigte beteiligt waren, im Bereich
der allgemeinen Sicherheit, insbesondere hinsichtlich von Einsätzen der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG)?

Antwort:

Die Frage kann von der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) nicht beantwortet werden. Die angeführten Einsätze werden nicht nach den in der Frage
angegebenen Personengruppen unterschieden. Es kann keine zahlenmäßige Auswertung erfolgen und somit ist eine finanzielle Bewertung nicht
möglich.

Frage 5:

Welche finanziellen Aufwendungen entstanden der Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH in den Jahren 2015 bis 2018 im Rahmen von Leistungen, welche ausschließlich oder überwiegend Asylwerbern, Asylberechtigten und/oder subsidiär
Schutzberechtigten zugutekamen?

Antwort:

Der ISD sind in diesem Zusammenhang keine Aufwendungen bekannt. Dazu
darf angemerkt werden, dass die Unterbringung von Asylberechtigten oder
subsidiär Schutzberechtigten in den Einrichtungen der ISD-Wohnungslosenhilfe über die Tagsatzabrechnung mit der Stadt Innsbruck, Mag.-Abt. II, Soziales, finanziert wurde, also bei der ISD keine Aufwendungen verursacht hat.
Die Entlohnung von AsylwerberInnen für geleistete gemeinnützige Arbeit ist
nach dem Dafürhalten der ISD von der Fragestellung nicht umfasst.

Frage 6:

Welche finanziellen Aufwendungen entstanden der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH in den Jahren 2015 bis 2018 im Rahmen von Leistungen, welche ausschließlich oder überwiegend Asylwerbern, Asylberechtigten
und/oder subsidiär Schutzberechtigten zugutekamen bzw. Vorfällen, an denen der

Seite 3 von 5