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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.111

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genannte Personenkreis beteiligt war, und die dem Unternehmen Kosten verursacht haben (etwa durch Sachbeschädigungen, Krankenstände nach Körperverletzungen, etc.)?
Antwort:

In den Jahren 2015 bis 2018 sind für den genannten Personenkreis Aufwendungen in Höhe von ca. € 110,-- angefallen (20 Freifahrten und Stromkosten
für einen Lagerraum). Im gleichen Zeitraum wurden der Stadt Innsbruck für
diesen Personenkreis, der sich in Asylunterkünften aufgehalten hat, Tickets
im Wert von rund € 57.000,-- verrechnet (siehe dazu Antwort zu Frage 3). Zu
den in der Anfrage erwähnten Schadensfällen erhält die IVB selbstverständlich keine Information über den Aufenthaltsstatus der Beteiligten.

Frage 7:

Welche finanziellen Aufwendungen entstanden der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG, der Innsbrucker Immobilien Service GmbH und der Neuen Heimat Tirol
in den Jahren 2015 bis 2018 durch von Asylwerbern, Asylberechtigten und/oder
subsidiär Schutzberechtigten verursachte Kosten (z. B. durch Sanierungsmaßnahmen durch Vandalismus oder übermäßige Abnutzung, Kosten für Rechtsbeistand,
etc.)?

Antwort:

Der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG sind im genannten Zusammenhang keine finanziellen Aufwendungen bekannt.
Die NEUE HEIMAT TIROL Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT) gibt folgende Daten bekannt:


INNSBRUCK - Flüchtlingsheim IGLS – Baurecht mit der römisch-katholischen Pfarrkirche St. Egidius dem Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten: Neubau einer vorübergehenden Betreuungseinrichtung in
Leichtbauweise zum Zwecke der Grundversorgung für die Dauer von
fünf Jahren mit der Option auf Verlängerung um zwei Jahre
Mieterin: Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD)
Gesamtwohnnutzfläche: 373,12 m²
Gesamtsumme:

netto € 386.995,44

Finanzierung:

Eigentümerzuschuss NHT 2016 € 50.000,-Eigenmittel NHT € 336.995,44

Die Mietkalkulation wurde auf sieben Jahre Mietdauer ausgelegt.
Der Restwert der Container wurde nach sieben Jahren Nutzungsdauer mit € 14.333,-- festgesetzt.
Frage 8:

Welche finanziellen Aufwendungen entstanden der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG in den Jahren 2015 bis 2018 durch von Asylwerbern, Asylberechtigten
und/oder subsidiär Schutzberechtigten verursachte Kosten bzw. für diesen Personenkreis erbrachte Leistungen, welche nicht von den Betroffenen selbst abgegolten wurden?

Antwort:

Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen
personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf
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