Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.114

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Entsprechend dieser Bestimmung wurde am 12.04.2019 ein Exemplar des
Vorberichtes an das Büro des Magistratsdirektors zur Einholung einer allfälligen Stellungnahme im Bereich des Stadtmagistrates gerichtet.
Zwei weitere Exemplare des Vorberichtes wurden mit gleichem Datum der
Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKBI) zur Abgabe einer Stellungnahme (persönlich) ausgehändigt. Davon war ein Vorberichtsexemplar für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der PKBI bestimmt,
welches allerdings diesem direkt und persönlich von der Geschäftsführung
der PKBI auszuhändigen war.
Frage 2:

Gab es im Zuge der bzw. nach Fertigstellung des Berichts Anfragen städtischer
Mitarbeiter bzw. Dienststellen außerhalb der Kontrollabteilung oder politischer
Amtsträger hinsichtlich einer Übermittlung des Berichts, Teilbereichen des Berichts oder von Sachverhalten aus dem Bericht? Wenn ja, durch welche Mitarbeiter bzw. Dienststellen und zu welchem Zeitpunkt wurden solche Anfragen gestellt?

Antwort:

Zur Einholung einer Stellungnahme gemäß § 53 Abs. 2 MGO in der geltenden Fassung wurden einzelne Kapitel des Berichts an die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, übergeben. Die Rückfrage
bei der Magistratsdirektion nach Übermittlung des Gesamtberichts wurde
abgelehnt.
Bei der städtischen Kontrollabteilung gab es bis zur Bearbeitung der gegenständlichen Anfrage (das war der 24.06.2018) keine weitere Anfrage.

Frage 3:

Falls den in Frage 2 angeführten Ansuchen entsprochen wurde, wann und durch
wen war das der Fall? Welche Art bzw. welcher Umfang an Informationen wurde
weitergegeben?

Antwort:

Es gab keine Weitergabe – mit Ausnahme ausgewählter Kapitel.

Frage 4:

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die in Frage 3 angeführte Informationsweitergabe?

Antwort:

Dies erfolgte zur Einholung einer Stellungnahme gemäß § 53 Abs. 2 MGO in
der geltenden Fassung.

Frage 5:

Konnten weitere, nicht in Frage 2 angeführtes Personenkreise, zumindest theoretisch, Kenntnis vom Inhalt des Berichts erlangt haben? Falls ja, welche? Falls
nein, inwiefern kann eine unberechtigte Informationsgewinnung mit Sicherheit
ausgeschlossen werden?

Antwort:

Der Rohbericht wurde in enger Abstimmung mit dem Leiter der Kontrollabteilung nur in Papierform, in einem Kuvert verschlossen und vertraulich weitergegeben.

Seite 2 von 3