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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.115

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Frage 6:

Sollte sich herausstellen, dass ein politischer Amtsträger der Stadt die Informationen an den ORF weitergegeben hat, was zweifelsohne einen Verstoß gegen § 13
Abs. 3 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) darstellen würde, welche
Konsequenzen wären daraus zu ziehen?

Antwort:

Politische oder rechtliche Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar.

Frage 7:

Sollte sich herausstellen, dass ein Mitarbeiter des Stadtmagistrats die Informationen an den ORF weitergegeben hat, was zweifelsohne einen Verstoß gegen § 19
Abs. 1 Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz bzw. § 13 Abs. 1 Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz (I-VBG) darstellen würde, welche Konsequenzen wären
daraus zu ziehen?

Antwort:

Da der Sachverhalt derzeit nicht geklärt ist und allfällige Konsequenzen vom
Anlassfall abhängen, ist diese Frage derzeit nicht zu beantworten.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner

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1h

50 min