Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
- S.117
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Frage 3:
Falls Frage 1 bejaht wird, welche Kosten sind im gegenständlichen Zusammenhang in den Jahren 2009 bis 2019 jeweils für die Stadt angefallen und über welche Haushaltsstelle wurden diese abgerechnet?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Sind betreffend die MitarbeiterInnen, denen Abstellplätze überlassen werden, finanzielle Abgeltungen vorgesehen, welche als Ausgleich für diesen vermögenswerten Vorteil an die Stadt zu entrichten sind? Falls ja, in welcher Höhe? Falls
nein, warum nicht?
Antwort:
Die Überlassung von Abstellplätzen an städtische MitarbeiterInnen erfolgt
ausschließlich aus dienstlichen Gründen (Außendienst, Sachverständige,
Beschaudienste, Arbeitszeiten außerhalb des Gleitzeitrahmens) für die Inanspruchnahme des privaten Kraftfahrzeuges zu dienstlichen Zwecken.
Gemäß Einkommenssteuergesetz wird dafür der vorgesehene Einkommensvorteil den MitarbeiterInnen vorgeschrieben und abgeführt. Die jeweilige
Höhe variiert nach steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Einstufung der Mitarbeitenden.
Die Nutzung der Kfz-Stellplätze wird ausschließlich für dienstliche Zwecke
genehmigt. Das elektronische Schließsystem ermöglicht nur eine Nutzung
werktags von Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Freitag von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Wenn während dieser eingeschränkten Zeiten eine private Nutzung durch den/die Mitarbeiter/in möglich sein soll, wird
zusätzlich ein monatlicher Beitrag von € 30,-- eingehoben.
Frage 5:
In welcher dienstrechtlichen Einstufung (Dienstklasse, Gehaltsstufe, Verwendungsgruppe) befinden sich die begünstigten Bediensteten mit Stand 31.05.2019
jeweils?
Antwort:
Die Zuweisung eines Stellplatzes erfolgt nach dienstlichen Notwendigkeiten.
Daher sind nach Einteilung in Verwendungsgruppen Mitarbeitende sowohl
aus dem handwerklichen Dienst, dem pädagogischen Betrieb, im Fachdienst, im gehobenen Dienst als auch im höheren Dienst Nutzungsberechtigte. Die Einstufung in Dienstklassen ist nach dem neuen Gehaltsschema
nicht mehr möglich.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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