Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.125

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(zu Punkt 23.8)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

INNS"
BRUCI<

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 08.07.2019

Schulautonome Finanzmittel 2019, Index; Zahl GfGR/150/2019;
ANFRAGE von GRin Mag. a Klingler-Newesely (NEOS) vom 19.06.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GRin Mag.a Klingler-Newesely hat am 19.06.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren
einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Anfrage bezüglich schulautonome Finanzmittel - gefragt war der Index (siehe folgenden Wortlaut
der Anfrage vom 29.05.2019):
"Rechnungsgrundlage des Schulbudgets ist der Voranschlag der Stadt Innsbruck 2018 in Zusammenschau mit den Schülerzahlen (Stichtag 01.10.2017}" aus den Allgemeinen Richtlinien für
die städtischen Pflichtschulen, Stand September 2018.
Bitte um genaue Aufschlüsselung, wie sich die schulautonomen Finanzmittel für einen Schulstandort betreffend das Jahr 2019 berechnen (Index), aufgeschlüsselt nach Volksschulen (VS),
Neuen Mittelschulen (NMS), Sonderschulen (SS), Polytechnischen Schulen (PTS), mit und ohne
schulische Nachmittagsbetreuung.
Frage 1:

Wie lautet die Kopfquote pro Schüler/Schülerin für die Berechnung der Schulbudgets?

Antwort:

VS/SS/PTS

€ 19,72

NMS

€ 23,05

P"l"I Landeshauptstadt Innsbruck. Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: 0059331 . www.innsbruck.gv.at

""6o" Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe