Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.127

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(zu Punkt 23.9)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

INNS"
BRUCI<

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 08.07.2019

Mobile Überwachungsgruppe (MÜG), Amtshandlungen in Zivil; Zahl GfGR/151/2019;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 19.06.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GR Depaoli hat am 19.06.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
In einem Schreiben an AV Rizzoli schrieb H. S. (Name bekannt):
"Am Montag, 04.03.2019 zwischen 16:00 Uhr und 16:45 Uhr (Rosenmontag), wurde ich im Zuge
einer Amtshandlung von zwei angeblichen Mitarbeitern der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) der Stadt Innsbruck in Zivil zur Ausweisleistung aufgefordert!
Da die zwei männlichen Personen für mich NICHT als MÜG-Mitarbeiter erkennbar waren, keine
Legitimations -Ausweis-Dienstmarke zeigten, lehnte ich das forsche unfreundliche Ansuchen ab!
(Halten Sie den Mund usw.)"
Im Bericht der Kontrollabteilung Zl. KA-01445/2012, Bericht über die stichprobenartige Prüfung
der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadtgemeinde Innsbruck, wird eindeutig darauf
hingewiesen, dass zur Erkennbarkeit der MÜG eine einheitliche Bekleidung notwendig sei.
(Anmerkung: Seite 13 "Selbst wenn man in der gewählten einheitlichen Bekleidung {die zur Erkennbarkeit im Außendienst notwendig sei, nicht umsonst werde eine solche auch von privaten
Überwachungsfirmen verwendet […]})
Frage 1:

Ist es richtig, dass MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) in
Zivil ihren Dienst versehen?

Antwort:

Ja, es werden auch Dienste in Zivilkleidung durchgeführt.

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