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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.128

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Frage 2:

Wenn ja, wie viele Einsätze in Zivil gab es 2012, 2013,2014, 2015, 2016, 2017
und 2018)

Antwort:

Darüber werden keine Aufzeichnungen geführt.

Frage 3:

Welche Einsätze werden durch zivile Organe der MÜG erledigt?

Antwort:

Die Kontrollen der Einhaltung der ortspolizeilichen Verordnungen (Spielplatzordnung, Verordnung zur Schutze der städtischen Parkanlagen, Alkoholverbot) werden teilweise in Zivilkleidung durchgeführt.

Frage 4:

Sollte es keine zivilen Organe bei der MÜG geben, warum haben die Mitarbeiter in
Zivil am 04.03.2019 (siehe Begleittext zur Anfrage) eine Amtshandlung durchgeführt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 5:

Aufgrund welcher Gesetzeslage führen Organe der MÜG Amtshandlungen in Zivil
aus?

Antwort:

Die städtischen Organe der öffentlichen Aufsicht haben nach § 38b Abs. 4
Innsbrucker Stadtrecht (IStR) bei der Ausübung des Dienstes das Dienstabzeichen sichtbar zu tragen und den Dienstausweis mitzuführen, der auf Verlangen der/des Betretenen vorzuweisen ist. Eine Dienstkleidung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner

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00 min