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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.135

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Frage 10:

Teilen Sie die Überzeugung, dass für externe Rechtsgeschäfte der Stadt Innsbruck heimische Anwaltskanzleien beauftragt werden sollten, damit die Wertschöpfung im Land und somit auch Arbeitsplätze in Innsbruck/ Tirol gesichert werden?

Antwort:

Für die IVB, die INKB und die PKBI: Ja, wenn das sinnvoll ist. Die IVB, die
INKB und die PKBI beschäftigen insgesamt weitere fünf Innsbrucker Anwaltskanzleien und einen Notar mit Sitz in Innsbruck - je nach Kompetenzschwerpunkt im Arbeits- und Sozialrecht, bei Versicherungsangelegenheiten, bei Baurechtsangelegenheiten, bei Vertragsangelegenheiten und Fragen des Gesellschaftsrechtes sowie bei Grundstücksangelegenheiten.

Frage 11:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.

Frage 12:

Welche externen Rechtsanwaltskanzleien wurden seit 2012 mit Rechtsgeschäften
der Stadt Innsbruck seit 2012 betraut? (Bitte um Aufstellung pro Bundesland)

Antwort:

Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, beauftragt grundsätzlich Innsbrucker Rechtsanwälte, außer es ergibt sich die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes außerhalb Tirols z. B. aufgrund einer allfälligen
Exekutionsführung oder ähnlicher Umstände, sodass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes vor Ort außerhalb von Tirol zweckmäßiger und kostengünstiger ist.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner

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3h

15 min