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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.138

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INNSBRUCK

Innsbruck, am 18 ..07.2019

(zu Punkt 24.2)

ANFRAGE
Nutzung des Vereinsheims Sankt Nikolaus

Am 15.11 .2018 brachte Kollege GR Helmut Buchacher die Anfrage ,,Städtische Vereinsheime, Richtlinien für die Vergabe" ein. Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung vom
03.12.2018 wird gemäß § 18 GO-GR folgende Anfrage an Bürgermeister Georg Willi als Eigentümervertreter der Stadt Innsbruck gegenüber der lnnsbrucker Immobiliengesellschaft
gestellt:
1. Aus der Anfragebeantwortung zu oben genannter Anfrage ergibt sich, dass das Vereinsheim Sankt Nikolaus (lnnstraße 48) nicht unter die Vergabe-Richtlinien für die
Nutzung von städtischen Vereinsheimen fällt. Warum ist das der Fall?
2. Das Vereinsheim Sankt Nikolaus ist als Vereinsheim der IIG ausgewiesen. Ist es
möglich, dass die Bevölkerung des Stadtteils abseits der ansässigen Vereine diese
Infrastruktur nutzen kann? Wenn ja, wie erfolgt die Vergabe bzw. Anmeldung? Wenn
nein, warum nicht?
3. Ist es möglich, dass andere Vereine aus dem Stadtteil - abseits der mit fixer Infrastruktur im Vereinsheim befindlichen fünf Vereine - das Vereinsheim nutzen?
Wenn ja, wie erfolgt die Vergabe bzw. Anmeldung? Wenn nein , warum nicht?

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