Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
- S.139
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(zu Punkt 24.3)
Innsbruck, am 18.07.19
ANFRAGE
Städtische Einnahmen für Wahlplakatständer
Da nach den Wahlen im Stadtgebiet die Wahlständer nicht wie üblich geräumt. sondern überklebt stehen gelassen wurden, ergeben sich gemäß § 18 GO-GR folgende Fragen an Bürgermeister Georg Willi:
1. Normalerweise dürfen Wahlplakatständer 6 Wochen vor jeder Wahl zu einem allgemeinen Vertretungskörper aufgestellt werden und sind anschließend zu entfernen.
Mit welcher Berechtigung werden diese Wahlplakatständer nun überklebt stehen gelassen und wer hat diese zu welchen Bedingungen erteilt?
2. Wie werden Plakatständer der Stadt Innsbruck im öffentlichen Raum abseits der Sonderregelungen bei Wahlen behandelt? Wie erfolgt die Genehmigung und welche Gebühren fallen an?
3. Wurden der Stadt Innsbruck die weiterhin große Teile des öffentlichen Raums einnehmenden Plakatständer von Bewohner_innen angezeigt bzw. wie wurden solche Beschwerden behandelt?