Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
- S.147
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Wie ist eine Kostenuberschreitung bei den Generalplanedeistungen von plus 81%
oder Euro 3 M io. ( bei verbindlichen und von der IIG geprüften Verträgen erklärbar?
78.)
Über welche Positionen sind die Euro 1,7 Mio.€ ausgegeben worden?
79.)
Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an den
Gemeinderat vom 15.2.2017 Seite 19 Punkt 3.13 w ird festgestellt, dass Euro 1,94 Mio. an
infrastrukturellen Leistungen alJszugeben sei. Im Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck
an Bürgermeister Willi findet sich dazu nur die Position Infosysteme mit Euro 0,13 M io. und
die Dienstbarkeiten von Euro 0,136 Mio.
Damit ergibt sich eine Differenz von Euro 1,67 Mio.1 welche nicht in Verwendung stehen.
Wo wurden diese Euro 1,36 M io. eingerechnet/rückgerechnet?
80.)
Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an den
Gemeinderat vom 15.2.2017 (Seite 20) unter Projektnebenleistungen wird eine Reserve von
Euro 3,0 Mio. angeführt. Im Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister
Willi und der dortigen Kalkulation ist die Reserve mit Euro 3,47 Mio. angegeben und davon
wurden für die Wasserversorgung Euro 1,2 Mio. ausgegeben, womit noch Euro 2,27 Mio. an
Reserve vorhanden wäre.
Wofür ist angedacht, diese Reserve zu verwenden?
81.)
Laut Bericht der Ge·schäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an den
Gemeinderat vom 15.2.2017 (Seite 6 unter „Meilenstein 2") wird festgestellt, dass das
Projekt PKB in form Ausschreibungspaketen zur Kostenfindung ausgeschrieben wird.
Im Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite 1) wird
festgehalten, dass die IIG (lnnsbrucker Immobilien Gesellschaft= Tochterfirma der Stadt
Innsbruck) im Auftrag des Auftraggebers Stadt Innsbruck die Kalkulation auf Plausibilität und
KorreJ
des Auftraggebers (Stadt Innsbruck), nämlich der Stadtsenat sich regelmäßig über
Projektverlauf und -fortschritt berichten lässt.
Die Kostenüberschreitungen zur Kostenkalkulation waren zumindest vor dem Baubeginn
bekannt.
Wie konnte die IIG dermaßen ausufernde Kostenüberschreitungen akzeptieren und den Start
der Bauarbeiten zulassen?
82.)
Haftet die IIG dafür?
83.)
Wenn ja, in welcher Höhe?
84.)
Wenn nein, warum nicht?
8S.)
Wie köhnte der Stadtsenat bei derartig ausufernden Kostenüberschreitungen den
Baubeginn zustimmen?