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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.152

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168.) Im Zuge der Bautätigkeiten wurde laut Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an
Bürgermeister Willi (Seite 1 - 3 der Tabelle und dem Begleittext Seite 5) moniert, dass die
Transparenz kostensteigernd sei.

Zudem wird erklärt, dass die Anbieterfümen nur dann

unter dem Budgetansatz bleiben, wenn von einem echten Wettbewerb ausgegangen werden
muss!!!? Die IIG und der Generalplaner, als auch der Auftraggeber Stadt Innsbruck, hatten es
in der Hand und hatten die Verpflichtung dazu eine Ausschreibung des Projektes PKB in Form
eines Bieterverfahrens. nach Ö-Norm B 2110 und allen Regeln zu führen. Jetzt zu
argumentieren, dass Bieter ohne Wettbewerb höhere Angebote legen ist mehr als klar, aber
wer außer dem Auftraggeber hatte das rn veränderh wohl in der Hand gehabt.
Gab es ein Bieterverfahren bei allen Gewerken nach den Regeln des Vergab~verfahrens und
der ö Norm B 2110?

169.) Wenn ja, aus welchem Vertrag/Schriftstück ist dies ersichtlich?
170.) Wenn nein, warum nicht?

(Schluss-)Rechhungen „Patscherkofelbahn neu"

171.) Rechnungen in wekher Gesamthöhe wurden b"isher abgerechnet?
172.) Von welchen Gewerken liegen bisher Schlussrechnungen vor?

fröffnungsfeier ,,Patscherkofe"lbahn neu"

173.) Am 22.12.2017 fand die Eröffnung der Patscherkofelbahn inkl. Rahmenprogramm statt.
Wie hoch waren die genauen Kosten für diese Eröffnungsfeier? (Bitte um Bruttoangaben)

174.) Wer (Stadt Innsbruck / Patscherkofetbahn Infrastruktur GmbH / Patscherkofelbahn
Betriebs GmbH) hat zu welchem Zeitpunkt (Datum) welche Rechnungsbetr"äge beglichen?

175.) Wurden der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH die Kosten die sie durch die Begleichung

det Rechnungsbeträge für die Eröffnungsfeier zu tragen hatte, von der Patscherkofelbahn
Infrastruktur GmbH im Nachhinein ausgeglichen?
176.) Wenn ja, warum und wann erfolgte dieser Ausgleich?

Innsbruck, am 18. Juli 2019

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