Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.158

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2.

Die Gemeinderatsfraktion GERECHTES INNSBRUCK hat bei der Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2019 die Absetzung des Antrages von der Tagesordnung mit
der Begründung:
,,Da eine derartige Willenserklärung, welche einem Antrag gleichzustellen ist,
mit Kosten verbunden ist, im Antrag keinerlei Bedeckungsvorschlag genannt
wird, und somit selbiger nicht der Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates entspricht, beantragt die Gemeinderatsfraktion GERECHTES IN-

NSBRUCK den Antrag von der Tagesordnung zu nehmen."
beantragt.
Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck hat den Absetzungsantrag

sinngemäß mit der Begründung II er erkenne keine mit dem Antrag verbunde11

nen Kosten, da es sich nur um eine Willenserklärung handle zu Beginn der

Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2019 abgelehnt.
Demnach dürfte zukünftig keine einzige - in dem Antrag gewollte Maßnahme in der politischen Umsetzung mit Kosten verbunden sein, ebenso darf keine
einzige - in dem Antrag gewollte - Maßnahme mit dem erklärten „Klimanot-

stand" begründet werden, da somit die Antragsbegründung der Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck zur Absetzung des Antrage mangels Bedeckungsvorschlages im Nachhinein bestätigt würde, der Antrag (686R/164/2019 Höchste Priorität für Klimaschutz) somit nicht der Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates entspräche, und rechtsungültig wäre.
Bedeutet in weiterer Folge auch, dass sämtliche weiter Anträge von Gemeinde-

rätinnen mit einer geschickten Formulierung als vermeintliche „Willenserklärung" keinerlei Bedeckungsvorschläge bedürfen.
Als Beispiel in Anlehnung an eine Vision von Stadträtin Uschi Schwarzl 1 welche
sich eine Stadtseilbahn quer über Innsbruck wünscht, würde ein dementsprechend begründeter Antrag wie folgt lauten:
Wir wollen mit der Errichtung einer Stadtseilbahn quer über Innsbruck eine
kostengünstige und ökologische Mobilität für Alle gewährleisten und gleich~
zeitig das Verkehrsaufkommen und die Schadstoffbelastung deutlich reduzie-

ren. Wir verpflichten uns zur nachhaltigen Optimierung der städtischen Infrastruktur, zum Ausbau von ökologischen Hochbauten (Stadtseilbahn), zur