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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf

- S.178

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juristischem Wege einfordern muss, und Frau Mag.a Oppitz-Plörer eine dementsprechende finanzielle Schadensersatzleistung folglich zu leisten hat.
Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob es bis zur Verjährung mögltcher
Schadensersatzforderungen gegen die ehemalige Bürgermeisterin der Stadt
Innsbruck und Eigentümervertreterin rechtlich möglich ist, um das Riskiko der
Einbringung der Forderungen zu minimieren, die aktuellen Bezüge von Frau
Mag.a Christine Oppitz-Plörer, wie im Antrag festgest ellt wird, vorübergehend
einzufrieren.
Die beantragte rechtliche Überprüfung der vorübergehenden Einbehaltung
(Einfrierung) der aktuellen Bezüge betrifft sämtliche Bezüge seitens der Stadt
Innsbruck und der Beteiligungen.
Es gilt für die ehemalige Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck und Eigentümervertreterin (siehe Antrag), Frau Mag.a Christine Oppitz-Plörer selbstverständlich
die Unschuldsvermutung!

Gerald Depaoli, Gemeindera/ ~
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