Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 08-Protokoll-19-07-2019-Tag2.pdf
- S.179
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(zu Punkt 25.10)
Stadtmagistrat Innsbruck
e~ol"IQ am
19. Juli 2019
DIE GRÜNEN
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Dipl.soz. Wiss.;" Zeliha Arslan
Gemeinderätin der Innsbrucker Grünen
18.07.2019
Prüfantrag
Übergangsphase von städt. Kinderkrippen in städt. Kindergarten
Der Gemeinderat möge beschließen
Das zuständige Amt soll eine Prüfung vornehmen, wie ein Konzept aussehen kann, das zum Ziel
haben soll eine lückenlose Übergangsphase von der städtischen Kinderkrippe in den städtischen
Kindergarten zu gewähren.
Begründung:
Betreuungsverträge mit städtischen Kindergrippen gelten immer bis zum 31.08. des letzten
Kinderkrippenjahres. Mit der Vollendung des 3. Lebensjahres eines jeden Kindes, muss das Kind im
darauffolgendem Herbst in einen Kindergarten wechseln.
Mit dem Stichtag für den Kindergartenstart können aber nicht alle neuen Kinder zeitgleich starten,
die neuen Kinder werden hintereinander - zeitversetzt - aufgenommen. So kann es zu 1 oder
mehrere Wochen betreuungslosen Zeiten im Sommer/Herbst kommen. Gerade um berufstätige
Eltern mit den Betreuungsplichten zu entlasten, sollte hier ein zeitlich harmonisches Modell erarbeitet
werden, welches eine lückenlose Betreuung gewährleistet.
Dipl.soz. Wiss.in Zeliha Arslan
Die Innsbrucker Grünen . Maria-Theresien-Straße 18/1 . 6020 Innsbruck