Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.44

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 37 -

Hilde-Zach-Kunststipendien der Landeshauptstadt Innsbruck:
bisher

€ 10.000,--

neu

€ 11.000,--

Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für
künstlerisches Schaffen:
bisher

€ 12.000,--

neu

€ 13.000,--

26.

Gedenkort Reichenau, Umsetzung
des Siegerprojektes in zwei Projektphasen
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc referiert
den Antrag des Stadtsenates vom
21.01.2025:
1.

Der Gemeinderat befürwortet die Umsetzung des Projektes "Gedenkort Reichenau" laut Beitrag der Wettbewerbssieger ARGE Bablick-Denzer-MachatSchlorhaufer-Zschiegner in zwei Projektphasen.

2.

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Projektphase 1 (Basiselemente) zuzüglich einer 15%igen Reserve gedeckt durch Fördergelder, wobei sich der finanzielle Beitrag der
Stadt Innsbruck ausschließlich für Projektphase 1 (Basiselemente) auf
€ 700.000,-- zuzüglich Mehrwertsteuer.
(entspricht € 840.000,-- brutto) beläuft.

StreetArt-Stipendium der Landeshauptstadt
Innsbruck
bisher

€ 6.000,--

neu

€ 7.000,--

Die um die Höhe des Preisgeldes/Stipendiums adaptierten Richtlinien
-

Beilage 1: Richtlinien_Hilde-Zach-Kompositionsstipendien der Landeshauptstadt Innsbruck

-

Beilage 2: Richtlinien_Hilde-Zach-Literaturstipendien der Landeshauptstadt
Innsbruck

-

Beilage 3: Richtlinien_Hilde-ZachKunststipendien der Landeshauptstadt
Innsbruck

-

Beilage 4: Richtlinien_Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen

-

Beilage 5: Richtlinien_StreetArt-Stipendium der Landeshauptstadt Innsbruck

Die Gesamtkosten für Projektphase 1
inklusive Reserve und Mehrwertsteuer
belaufen sich auf € 947.790,60. Eine
Umsetzung der Projektphase 2 (Vollausbau) erfolgt nur mit entsprechender
finanzieller Deckung durch externe Mittel und wird dem Gemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
Der Gedenkort als solcher kann unabhängig der Umsetzung von Projektphase 2 besucht und erfahren werden.

werden beschlossen.
Die Bedeckung der Mehrkosten von
€ 5.000,-- erfolgt durch die Einstellung des
Nick-Mueller-Stipendiums in Höhe von
€ 5.000,--.

3.

Der Gemeinderat beauftragt und ermächtigt den Stadtmagistrat Innsbruck
mit der Ausschreibung/Beschaffung aller im Rahmen der Projektphase 1 anstehenden Leistungen gemäß den
vergaberechtlichen Bestimmungen und
der Vergabeorganisation bei der Stadt
Innsbruck.

4.

In Abweichung von der Vergabeorganisation bei der Stadt Innsbruck (Gemeinderatsbeschluss vom 12.07.2012)
nimmt der Gemeinderat das Honorarangebot der Werkgemeinschaft Bablick-Denzer-Machat-Zschiegner, FranzFischer-Straße 31, vom 14.01.2025 für
geistig-schöpferische Leistungen und
Planungshonorare für Projektphase 1

Es entstehen keine über den üblichen Verwaltungsaufwand hinausgehenden Kosten.
Die Bedeckung der Stipendien und Preise
erfolgt über den Fonds 289.000 (Sonstige
Einrichtung) und das Sachkonto 768.200
(so. Trans. priv. HH {GA}).

GR-Sitzung923
23.01.2025

MagIbk/73274/KU-PRO/2