Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.45

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 38 -

mit der Auftragssumme von € 99.975,-zuzüglich Mehrwertsteuer (entspricht
€ 119.970,-- brutto) an. Die Vorständin
der Mag.-Abt. V, Kultur, wird gemäß
§ 42 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ermächtigt,
aus Gründen der Einfachheit, Raschheit und Zweckmäßigkeit die Bezug habenden Urkunden zu unterfertigen.
5.

Die zuständigen Dienststellen werden
zur Einleitung der erforderlichen Behördenverfahren ermächtigt und damit beauftragt, die für die Umsetzung des Pavillons notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Änderung
des Flächenwidmungsplanes und Erstellung eines Bebauungsplanes) auszuarbeiten.
Da für die Behördenverfahren längere
Bearbeitungszeiträume angenommen
werden, dient dies als Vorbereitungsmaßnahme für Projektphase 2, sollte
diese zur Umsetzung kommen.

6.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass mit derzeitigem Planungsstand
bei Vollausbau (Projektphase 1 und 2)
laufende Kosten für die Wartung des
Gedenkortes (Grünanlagen und digitale
Inhalte) in Höhe von € 32.000,-- brutto
pro Jahr zu erwarten sind.

Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Einmalige Kosten:
Für Projektphase 1 (Basiselemente)
-

€ 839.814,-- (aus städtischen Mitteln
für 2025 € 675.000,--; für 2026
€ 165.000,--)

-

€ 107.976,60 Reserve von 15 % (gedeckt durch Fördergelder)

Gesamt: € 947.790,60
Laufende bzw. Folgekosten/Jahr:
1.

Die Pflege der Grünanlage erfolgt aus
dem laufenden Budget. Die derzeitigen
Kosten der bereits bestehenden Grünfläche betragen pro Jahr € 2.640,-(€ 1,20 pro m²). Nach Errichtung des
Gedenkortes werden die Kosten pro
Jahr mit € 22.000,-- brutto (€ 10,-pro m²) geschätzt. Damit ergeben sich
geschätzte jährliche Mehrkosten von
€ 19.360,--.

GR-Sitzung 23.01.2025

2.

Die Kosten für die Wartung der digitalen Inhalte, das Begleitprogramm und
die jährlichen Reinigungs- und Instand
haltungskosten werden auf € 10.000,-geschätzt.

3.

Für allenfalls spätere Ergänzungen von
Namenssteinen entsprechend historischer Aufarbeitung sind die Kosten von
bis zu € 5.000,-- je Stein anzunehmen.

Die Bedeckung für Projektphase 1 (Basiselemente) erfolgt über den Fonds 362000
(Vorbezeichnung Kultur) und das Sachkonto 050100 (Sonderanlagen IA), Haushaltsprogramm P2025_GEDENKORTREICHENAU.
StR Mag. Stoll: Inhaltlich bekommt dieser
Antrag meine volle Zustimmung. Allerdings
finde ich diese Vorlage etwas verwirrend.
Ich lade Sie deshalb ein, meinen Ausführungen zu folgen:
Ich starte mit Beschlusspunkt 2. und komme
dann auf die Erklärung im Stadtsenat zurück, weil ich mich dort noch einmal intensiv
mit den Unterlagen auseinandergesetzt
habe. Bei Punkt 2. sind die Kosten für die
Projektphase 1 mit € 700.000,-- zuzüglich
Mehrwertsteuer deklariert. Das sind umgerechnet € 840.000,-- brutto. Inklusive 15 %
Reserve ergibt das dann € 966.000,-- und
nicht, wie in der Unterlage angegeben,
€ 947.790,60.
Um mir die angegebene Summe erklären zu
können, habe ich versucht retour zu rechnen und bin dann auch auf einen Schluss
gekommen. Auf Seite 7 unter Punkt 5. sind
die Kosten und die Finanzierung des Vollausbaus angeführt. Die geschätzten Errichtungskosten für die Projektphase 1 betragen
brutto € 947.790,60. Auf Seite 2 des Berichtes der Mag.-Abt. V, Kulturentwicklungen
und Förderungen, vom 15.01.2025 sind wiederum 15 % Reserve mit € 107.976,60 angegeben. Nur kann die nicht 15 % sein,
denn € 107.790,60 ergeben sich rechnerisch nur dann wieder, wenn ich von den geschätzten Projektkosten, die im Gemeinderat beschlossenen € 840.000,-- abziehe.
Das ist der erste Punkt, wobei in der Vorlage ein anderer Betrag steht.
Die 15 % werden als stille Reserve bezeichnet. Das kann aber keine stille Reserve
sein. Bei den geschätzten Projektkosten