Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.59

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 52 -

etablieren oder sich Möglichkeiten schaffen
wollen.

notwendigen Investitionen durch die IIG erfolgen soll.

Wir werden den Antrag ablehnen, da wir der
Meinung sind, dass das gesamte Konstrukt
über eine Subventionsförderung abgewickelt werden soll, weil dann kann sich jeder
ein Bild darüber machen, was dahintersteckt und wer den Bogen besiedeln soll.
Meines Erachtens wird die IIG eher auf der
Anmietung sitzen bleiben und muss dann
darauf achten, wie der Bogen genützt werden soll.

Das heißt, dass es in dieser Genese offensichtlich zuerst die Vorgabe gegeben hat,
dass die Anmietung über die IIG erfolgt,
aber nicht die Leerstandskosten von sieben
Monaten zu begleichen sind. Auch die Investition von € 230.000,-- wird nicht von der
IIG getragen. Anschließend gab es eine Änderung, dass die IIG im Auftrag der Stadt
Innsbruck die Sanierung abwickeln soll. Mir
ist nicht erinnerlich, dass es im Gemeinderat oder im Stadtsenat diesbezüglich einen
Beschluss gegeben hat.

Die ÖBB hat vor kurzem eine Presseaussendung gemacht, dass einige Bögen
komplett saniert werden. Daher frage ich
mich generell, warum man dies nicht der
ÖBB überlässt, die sich auch um Mieter
kümmern soll. Warum muss die IIG als Untermieter und Weitervermittler einschreiten?
Ich kann den Akt zehn Mal lesen und mir erschließt sich immer noch nicht, welcher
Sinn und Zweck damit angestrebt werden
soll. Ich finde, dass der Weg nicht richtig ist,
und daher lehnen wir den Akt ab.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GRin Mag.a Oppitz-Plörer: Es war speziell
das Thema von Bgm.-Stellv.in Mag.a Mayr
und GR Mag. Plach, dass die weiterführende Erklärung des Amtsberichtes Teil der
Beschlussfassung ist. Ich habe dazu eine
Frage, weil nicht klar ersichtlich ist, wer welchen Auftrag laut Unterlage gegeben hat.
In dem Schreiben der IIG, das Teil des Beschlusses ist, wird angeführt, dass im Auftrag der Stadt Innsbruck gehandelt wird. Zudem setzt die IIG das Projekt laut Anweisung um. War das eine Weisung der Magistratsdirektorin oder einer Abteilungsleitung? Gab es eine politische Beauftragung
durch einen Gemeinderat? Das würde mich
interessieren.
Es hat eine Abweichung gegeben, wahrscheinlich in der Genese des Projektes, um
die Transparenz hintanzuhalten. Ursprünglich müsste es so gewesen sein, dass der
Impact Hub den Bogen selber saniert. In der
Unterlage steht nämlich, dass gemäß Auftrag der Stadt Innsbruck nun abweichend
von den ursprünglichen Vorgaben - wer hat
diese gemacht? - neben der Anmietung des
Viaduktbogens auch die Finanzierung der
GR-Sitzung 23.01.2025

Ich stelle daher im Sinne der Transparenz
die Frage, wer hat die Vorgaben gemacht
und wer hat die Aufträge erteilt, die hier in
der Unterlage angeführt sind? Vielen herzlichen Dank.
GR Auer, BSc BA MA: Welches Vorhaben
verfolgen wir grundsätzlich? Das ist auch im
vielzitierten Zukunftsvertrag nachzulesen.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir in
den nächsten sechs Jahren vor allem JungunternehmerInnen unterstützen wollen. Ich
möchte gleich voranstellen, dass es in dem
jetzt diskutierten Fall nicht nur um Start-ups
geht, sondern grundsätzlich um Neugründungen und JungunternehmerInnen. Wir
wollen diese dahingehend unterstützen,
dass es so genannte Test Spaces geben
soll. Was ist damit gemeint?
Wir haben in vielen Gesprächen sowohl mit
dem Gründungsservice, mit dem Start-upTirol wie auch mit UnternehmerInnen selber
herausgefunden, dass es nicht nur wichtig
ist, Subventionen oder Förderungen zu bekommen. Es geht auch nicht darum, sich an
einen Standort zu gewöhnen bzw. dort niederzulassen, sondern das Konzept soll getestet werden.
Wenn ein/e Jungunternehmer/in sagt, dass
ihm/ihr ein innovatives Konzept, zum Beispiel in der Gastronomie oder im Bereich
der Dienstleistungen vorschwebt, und er/sie
einen Standort ausprobieren möchte, ist
sie/er darauf angewiesen, eine Testphase in
sicherer Umgebung zu starten. Es müssen
nicht gleich langfristige Mietverträge und
hohe Investitionskosten in Kauf genommen
werden.