Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.67
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31.
MagIbk/90775/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B59, Wilten, Bereich Leopoldstraße 43 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI-B2), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
GRin DIin (FH) Payr, MEng: Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
32.
MagIbk/73098/SP-FW-HU/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HU-eF02, Hungerburg,
Bereich Höhenstraße 129, gemäß
§ 36 TROG 2022
GRin DIin (FH) Payr, MEng: Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 zu
beschließen.
GR Onay: Dieses Projekt hat einiges an
Geschichte zu erzählen - sowohl für die
Innsbrucker Immobilien GmbH (IIG) als
auch für die Menschen auf der Hungerburg.
Der Werdegang dieses Projektes ist mit
sehr viel Engagement der AnrainerInnen
verbunden. Da die Alternative Liste auch ein
Zusammenschluss von engagierten Menschen ist, wird mir ganz warm ums Herz,
wenn ich sehe, wie viele Menschen sich
hier konstruktiv für ihren Stadtteil einbringen.
Die AnrainerInnen auf der Hungerburg haben sich gefragt, was hier eigentlich passiert. Daraufhin haben sie sich zusammengetan und eine Stadtteilkonferenz organisiert. Dazu haben sie VertreterInnen der Politik und der Verwaltung eingeladen. Sie
wollten Informationen zu diesem Projekt haben, weil sie nicht nur verkehrspolitische
GR-Sitzung 23.01.2025
Bedenken hatten, sondern auch welche in
Hinblick auf die Stadtentwicklung.
Ich finde, man sieht anhand dieses Projektes - wie bei anderen Projekten in Hötting
oder Amras, bei denen die AnrainerInnen
auch Bedenken haben -, dass wir als Stadt
eine Leistungsphase Null einführen sollten.
Die Leistungsphase Null ist in Deutschland
bereits gang und gäbe. Die AnrainerInnen
werden dort bei größeren Projekten, noch
vor der Ausschreibung eines Wettbewerbs
eingebunden, damit die Kompetenz ihres
Wissens in die Planung miteinfließen kann.
Das wird dann als Planungsgrundlage verwendet.
Das Projekt ist nun da und wir finden es gut.
Deshalb unterstützen wir es selbstverständlich und stimmen zu - nicht zuletzt, weil dort
leistbares sowie betreutes Wohnen entsteht. Das ist eine super Sache! Allerdings
sind noch ein paar Fragen offen, die von
den dort lebenden Menschen an uns herangetragen wurden:
Wie schaut es beispielsweise mit der Erschließung eines durchgängigen Fußweges
aus? Im Höttinger Steinbruch, wo ewig die
Höttinger Brekzie abgebaut wurde, gibt es
nach wie vor Risse. Wie ist die Absicherung
dort? Wohin wird nun die einzige Sammelinsel für Glas auf der Hungerburg verlegt?
Wenn es um ein privates Projekt geht, wie
beispielsweise um jenes in Amras, dann
sind wir grundsätzlich viel strenger, aber
hierbei handelt es sich um ein städtisches
Projekt. Wenn wir dort als Stadt einwirken,
dann nützen wir doch bitte die Gelegenheit,
die AnrainerInnen miteinzubinden, um ihre
Ängste berücksichtigen zu können.
Der Verkehr ist leider ein großes Problem
auf der Hungerburg. Wir müssen uns Gedanken über die Erschließung bzw. die Infrastruktur machen, immerhin entsteht dort
auch betreutes Wohnen. Wo sollen denn
die Menschen einkaufen? Sollen sie dafür
ständig ins Zentrum fahren?
Ich hoffe, dass im weiteren Projektverlauf
mehr auf die dort ansässige Bevölkerung
eingegangen wird und die Stadt Innsbruck
proaktiv an die AnrainerInnen herantritt und da rede ich nicht nur von den BewohnerInnen auf der Hungerburg. Ich finde generell, dass viel partizipativer geplant werden
sollte, wenn charakterstiftend in einen