Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.155

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41.11)

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Stadtmagistrat Innsbruck

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eingelangt am

- 12 Dez. 2044

(l AT€ZÜ/H//A‚85{2026
Gemeinderat Und Stadtsenat

KPÖ

Antrag:

p/„u,w 6YS’*L-H e„{üfgd„„
Anbringung von Notrufr

;

ür Betroffene häuslicher Gewaltin

Wohnhäusern der lnnsbrucker Immobiliengesellschaft (1IlG)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenat wird beauftragt, den Bürgermeister als Eigentümervertreter der Stadt
Innsbruck gegenüber der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (kurz IIG) zu
beauftragen, einen “Erste-Hilfe-Leitfaden” für Nachbar:innen von Gewaltbetroffenen

und betroffene häuslicher Gewaltin den Eingangsbereichen der von der IIG

verwalteten Wohnhäusern permanent anzeilßHingen: WM9«’/VL Au bamyım.

Mit dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November beginnen
jedes Jahr die

16 Tage gegen genderbasierte Gewalt.

In diesen Tagen wird

besonders dazu aufgerufen, sich mit gewaltbetroffenen Personen zu solidarisieren.
Nach diesen Aktionstagen rutscht die Thematik jedoch in der Gesellschaft leider
wieder in den Hintergrund des täglichen Geschehens.

Der Gemeinderat beschließt deshalb die
wiederum den

Beauftragung

des Stadtsenates, der

Bürgermeister beauftragt, gegenüber der IIG eine gut sichtbare

Anbringung eines “Erste-Hilfe-Leitfadens” für betroffene häuslicher Gewalt und deren

unmittelbare Nachbar:innen in den Eingangsbereichen der von der IIG verwalteten

Wohnhäusern einzubringen. Zusätzlich sollten die zuständigen Hausmeister:innen
der IIG regelmäßig beauftragt werden, zu prüfen, ob diese Leitfäden auch nach der

Anbringung

weiterhin

gut

ersichtlich

Beschädigungen zu ersetzen.

und

lesbar sind und diese

im

Falle von