Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.155
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“ 41.11)
41.11)
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Stadtmagistrat Innsbruck
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eingelangt am
- 12 Dez. 2044
(l AT€ZÜ/H//A‚85{2026
Gemeinderat Und Stadtsenat
KPÖ
Antrag:
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Anbringung von Notrufr
;
ür Betroffene häuslicher Gewaltin
Wohnhäusern der lnnsbrucker Immobiliengesellschaft (1IlG)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenat wird beauftragt, den Bürgermeister als Eigentümervertreter der Stadt
Innsbruck gegenüber der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (kurz IIG) zu
beauftragen, einen “Erste-Hilfe-Leitfaden” für Nachbar:innen von Gewaltbetroffenen
und betroffene häuslicher Gewaltin den Eingangsbereichen der von der IIG
verwalteten Wohnhäusern permanent anzeilßHingen: WM9«’/VL Au bamyım.
Mit dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November beginnen
jedes Jahr die
16 Tage gegen genderbasierte Gewalt.
In diesen Tagen wird
besonders dazu aufgerufen, sich mit gewaltbetroffenen Personen zu solidarisieren.
Nach diesen Aktionstagen rutscht die Thematik jedoch in der Gesellschaft leider
wieder in den Hintergrund des täglichen Geschehens.
Der Gemeinderat beschließt deshalb die
wiederum den
Beauftragung
des Stadtsenates, der
Bürgermeister beauftragt, gegenüber der IIG eine gut sichtbare
Anbringung eines “Erste-Hilfe-Leitfadens” für betroffene häuslicher Gewalt und deren
unmittelbare Nachbar:innen in den Eingangsbereichen der von der IIG verwalteten
Wohnhäusern einzubringen. Zusätzlich sollten die zuständigen Hausmeister:innen
der IIG regelmäßig beauftragt werden, zu prüfen, ob diese Leitfäden auch nach der
Anbringung
weiterhin
gut
ersichtlich
Beschädigungen zu ersetzen.
und
lesbar sind und diese
im
Falle von