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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.176

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Frage 6:

Wie viele Familien mit mehr als drei Kindern befinden sich aktuell unter den Vormerkungen für eine Stadtwohnung?

Antwort:

Derzeit sind 82 Familien mit mehr als drei Kindern für eine städtische Wohnung vorgemerkt.

Frage 7:

Wie viele dieser Familien wären aufgrund der Umwandlung des Kinderzuschlags in
einen einmaligen Familienzuschlag künftig nicht mehr für eine Stadtwohnung vormerkbar? (Bitte auch um Aufschlüsselung nach Kinderanzahl, wenn möglich)

Antwort:

Alle der 82 Familien wären auch mit der Änderung des Kinderabschlages weiterhin für eine städtische Wohnung vormerkbar.

Frage 8:

Steht dieser Erschwernis bei der Vormerkung von Familien mit mehr als drei Kindern eine Erleichterung für die Zuweisung einer Stadtwohnung gegenüber? Wenn
ja inwiefern?

Antwort:

Aufgrund der Änderung des Kinderabschlages in der neuen Richtlinie erweitert sich die Anzahl an möglichen Wohnungen für Familien mit mehr als drei
Kindern, da sich die zumutbare Mietbelastung und damit die zur Verfügung
stehenden städtischen Wohnungen, im Vergleich zu den derzeit geltenden
Vormerk- und Vergaberichtlinien, erhöht.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner
(Mag.-Abt. I, Gemeinderat und Stadtsenat)
:senat)

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5h

10 min