Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.177

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43.5)

Retouren an Mag.-Abt. I, Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit

Herrn
Bürgermeister
Mag. Johannes Anzengruber, BSc
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

INNS’
BRUCK

Stadtmagistrat
Referat für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2303
post.gemeinderat-stadtsenat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 13.01.2025

Compliance-Richtlinien für GemeinderätInnen, Stand der Umsetzung;
Zahl MagIbk/69182/GR-AF/80/2024;
ANFRAGE von GR Jirka (TURSKY) vom 12.12.2024;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
22024 folgende
D
S
I
a
a
GR Jirka hat am 12.12.2024
Anfrage eingebracht,
zu deren
einzelnen
Punkten
die
Antworten eingefügt wurden:

Die jüngsten Ereignisse rund um den inzwischen ab 19.12.2024 ehemaligen SPÖ-Landeshauptmannstellvertreter Dr. Georg Dornauer haben das Thema Compliance bzw. Korruptionsbekämpfung wiederholt zu einem öffentlich diskutierten Thema gemacht.
Bereits in der letzten Gemeinderatsperiode erreichte diese Thematik – ebenso nicht zum ersten Mal – auch den Innsbrucker Gemeinderat. Am 04.10.2023 brachten zuletzt die GRÜNEN
einen dringenden Antrag dazu ein. Als Grund führten sie unter anderem die sogenannte Causa
Erlebniscards des damaligen Bgm.-Stellv. Mag. Johannes Anzengruber BSc an.
Österreichweit gibt es zumindest mit Linz eine Stadt, die 2022 einen Verhaltenskodex für die
Mitglieder des Stadtsenates und des Gemeinderates beschlossen hat. Gleiches gilt für den
oberösterreichischen Landtag und seine Abgeordneten. Der unter der schwarzblauen Regierung erarbeitete Kodex umfasst 80 Seiten. Anlass dafür war eine Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO). Diese wurde bereits 1999, vor 25 Jahren
mit dem Ziel gegründet, die Korruption auf politischer Ebene zu bekämpfen und hat derzeit
49 Mitglieder, unter anderem auch Österreich, das 2006 beigetreten ist. Des Weiteren gibt es
seit 2019 einen Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, in dem die
Annahme von Geschenken oder Vergünstigungen in einem Wert über € 150 untersagt ist
(Art. 5/1).
Im Zukunftsvertrag der Koalition aus JA-Jetzt Innsbruck, den GRÜNEN und der SPÖ sind‚ die
die
Erarbeitung von Compliance-Richtlinien auf Seite 82 unter Punkt 5 zu finden.
Diesbezüglich wird der Bürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:

Frage 1:

Wie weit sind die Überlegungen zu konkreten Compliance-Richtlinien für den Innsbrucker Gemeinderat gediehen?

FPYY

Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at

W

Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD Innsbrucker Betriebe