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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.191

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Ausnahme: Aufgrund von Kapazitätsengpässen beim vertraglich gebundenen Malerbetrieb wurden die Malerarbeiten jedoch im Rahmen einer Direktvergabe ordnungsgemäß durch die IISG an einen Innsbrucker Malereibetreib
vergeben.

Frage 3.2:

War der Firmensitz Innsbruck Stadt ein Kriterium?

Antwort:

Die IISG ist an ihre abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gebunden. Darüber hinaus ist der Firmensitz laut Bundes-Vergabegesetz (BVergG) kein Kriterium für die Vergabe von Leistungen und kann/muss daher auch nicht berücksichtigt werden.

Frage 3.3:

Wenn nein, warum war dies keine Vorgabe des Bürgermeisters?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3.2.

Frage 3.4:

hauptWurden für diese angeführten Arbeiten Firmen beauftragt, die in der Landeshauptstadt kommunalsteuerpflichtig sind?

Antwort:

Es wird auf die Rahmenvereinbarungen der IISG verwiesen gemäß der Fragen
3.1 und 3.2.

Frage 3.5:

Wenn ja, welche Firmen waren dies?

Antwort:

Siehe Antworten zu den Fragen 3.1 und 3.2.

Frage 3.6:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antworten zu den Fragen 3.1 bis 3.4.

Frage 3.7:

Wie teilt sich die Auftragssumme auf Firmen auf, die in Innsbruck. kommunalsteuerkommunalsteuerpflichtig sind, und solche, die es nicht sind?

Antwort:

Von der Auftragssumme für Sanierung und Instandhaltung im Büro des Bürgermeisters in Höhe von € 69.505,84 entfallen € 46.962,18 auf Innsbrucker Unternehmen.

Frage 3.8:

Wie viele Vergleichsangebote wurden für die Umbauarbeiten/Teile der Umbauarbeiten eingeholt?

Antwort:

Seitens der IISG wurden nach deren Auskunft Vergleiche auf Basis der Rahmenvereinbarungen erstellt.

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