Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.191
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Ausnahme: Aufgrund von Kapazitätsengpässen beim vertraglich gebundenen Malerbetrieb wurden die Malerarbeiten jedoch im Rahmen einer Direktvergabe ordnungsgemäß durch die IISG an einen Innsbrucker Malereibetreib
vergeben.
Frage 3.2:
War der Firmensitz Innsbruck Stadt ein Kriterium?
Antwort:
Die IISG ist an ihre abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gebunden. Darüber hinaus ist der Firmensitz laut Bundes-Vergabegesetz (BVergG) kein Kriterium für die Vergabe von Leistungen und kann/muss daher auch nicht berücksichtigt werden.
Frage 3.3:
Wenn nein, warum war dies keine Vorgabe des Bürgermeisters?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.2.
Frage 3.4:
hauptWurden für diese angeführten Arbeiten Firmen beauftragt, die in der Landeshauptstadt kommunalsteuerpflichtig sind?
Antwort:
Es wird auf die Rahmenvereinbarungen der IISG verwiesen gemäß der Fragen
3.1 und 3.2.
Frage 3.5:
Wenn ja, welche Firmen waren dies?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 3.1 und 3.2.
Frage 3.6:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 3.1 bis 3.4.
Frage 3.7:
Wie teilt sich die Auftragssumme auf Firmen auf, die in Innsbruck. kommunalsteuerkommunalsteuerpflichtig sind, und solche, die es nicht sind?
Antwort:
Von der Auftragssumme für Sanierung und Instandhaltung im Büro des Bürgermeisters in Höhe von € 69.505,84 entfallen € 46.962,18 auf Innsbrucker Unternehmen.
Frage 3.8:
Wie viele Vergleichsangebote wurden für die Umbauarbeiten/Teile der Umbauarbeiten eingeholt?
Antwort:
Seitens der IISG wurden nach deren Auskunft Vergleiche auf Basis der Rahmenvereinbarungen erstellt.
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