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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.208

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Nun gibt es im sogenannten “Zukunftsvertrag"
auf Seite 38 und 39 drei Punkte, die als
Ziele klar

1l.

die Einführung verkehrsberuhigter Zonen

2.

die Reduktion des Durchzugsverkehrs in Wohngebieten und

3.

ein Tempolimit im Stadtgebiet (außer auf Durchzugsstraßen) nennen.

Um diese Ziele zu erreichen, ist die Abhaltung je eines Workshops vorgesehen.
Mit den Aussagen der nunmehrigen Verkehrsstadträtin Bex und den entsprechenden

Punkten im Zukunftsvertrag liegen Ziele und Methode zu einem jahrelangen
Diskussionsprozess unmissverständlich vor. Die Transformation Innsbrucks zu einer
klimagerechten und menschenfreundlichen Stadt darf nicht weiter verschleppt werden.
Mit dem rapiden Fortschreiten des Klimawandels und der permanenten Verdichtung

der Stadt gewinnen die drei Punkte im Zukunftsvertag nahezu täglich an Dringlichkeit.

Aus diesem Grund wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1)

Wie viele Anfragen von Bürger:innen zum Themenkomplex Verkehrsberuhigung
und Einführung von Tempo 30 wurden von der Verkehrsstadträtin seit Antritt
der Koalition im Mai 2024 konkret behandelt? Bitte um Nennung der Stadtteile

und der jeweiligen Straßen.
2)

Wie viele Ermittlungsverfahren für die Einführung von Tempo 30 und
verkehrsberuhigter Zonen wurden seither eingeleitet und wie viele
abgeschlossen? Bitte um chronologische Aufzählung mit Nennung des
jeweiligen Ergebnisses.

3)

Wie viele Beschlüsse zu Temporeduktionen und verkehrsberuhigten Zonen
wurden seit Mai 2024 in politischen Gremien wie dem Ausschuss für Umwelt,
Verkehr und Mobilität, dem Stadtsenat und/oder dem Gemeinderat gefasst?
Bitte um chronologische Aufzählung der Beschlüsse.

4)

Wann wurde der Workshop zur Einführung verkehrsberuhigter Zonen

durchgeführt? Falls dieser noch nicht durchgeführt wurde, für wann ist dieser
geplant?
5)

Wer soll an diesem Workshop teilnehmen?

6)

Wann werden welche Gremien vom Ergebnis des Workshops informiert?

7)

Ab wann wird mit der Umsetzung des Ergebnisses begonnen?

8)

Wie werden die Bürger:innen informiert und gegebenenfalls in die Umsetzung
eingebunden?

9)

Wann ist mit dem Abschluss der Maßnahmen zu rechnen?