Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.235
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“ 45.15)
(zu Punkt
45.15)
— _ Stadtmagistrat Innsbruck
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eingelangt am
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Gemeinderat und Stadtsenat
KPO
Innsbruck, 23. Jänner 2025
Antrag:
Senkung der Stromnetzgebühren im “Netzgebiet Innsbruck” um 3%
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenat wird
beauftragt, zu beraten
und allenfalls zu beschließen, der
Beteiligung Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) über den Herrn Bürgermeister den
Auftrag zu erteilen, die Senkung der Stromnetzgebühren um 3% zu vollziehen.
Begründung:
Eine Stromrechnung setzt sich aus drei Teilen zusammen: Dem Energiepreis, den
Netzentgelten, die im Schnitt mehr als ein Viertel der Gesamtrechnung ausmachen
sowie Steuern und Abgaben. Einfluss darauf haben die KonsumentInnen nur bedingt,
denn: Seinen Energielieferanten kann man wechseln, seinen Netzbetreiber nicht. Da
der Netzbetreiber von der eigenen Wohnadresse abhängt, kann man ihn sich nicht
aussuchen.
Die Entgelte für das Netz werden von der Regulierungsbehörde E-Control jährlich,
jeweils per Verordnung, festgelegt. Das “Netzgebiet Innsbruck” meldet dafür alle
Aufwände für das Stromnetz, wie etwa Kosten für Neuerschließungen, Wartungen und
Instandsetzungen, Verwaltung und vor allem den Betrieb an die E-Control, die auf
Basis dieser Zahlen die Entgelte festlegt. Die Arbeiterkammer hat errechnet, dass der
Großteil dieser Kosten schlussendlich auf die VerbraucherInnen abgewälzt wird.
Im angelaufenen Jahr werden die Stromnetzgebühren im Bundesschnitt um 23%
steigen. Gleichzeitig dürfen wir feststellen, dass die IKB zuletzt eine Dividende in der
Höhe von 13 Millionen an die Landeshauptstadt ausgeschüttet hat.
In Zeiten extremer Preissteigerungen und wirtschaftlicher Unsicherheit ist es Aufgabe