Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

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-1-

23.03.2023, Maglbk/53251/SUB-FV/9,
der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH zur Sanierung der Bob- und Rodelbahn gewährten Gesellschafterzuschuss in
Höhe von € 9.144.000,-- um den einmaligen Betrag von € 1.135.377,-- zu
erhöhen. Der erhöhte Zuschuss stellt
ein Drittel der aufgrund der Valorisierung der Baukosten aktualisierten Gesamtbaukosten in Höhe von
€ 30.838.131,-- dar, wobei das Land Tirol den Betrag von € 10.279.377,-- in
selber Höhe festgelegt hat (Regierungsantrag vom 04.06.2024 der Tiroler Landesregierung - Anlage 3).

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 7 . 0 2 . 2 0 2 5

1.

MagIbk/59795/IKT-V-SB/26
Stadtmagistrat Innsbruck, Beschaffung von Dienstleistungen
zur Härtung der städtischen ITUmgebung (gemäß § 29 Abs. 7
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 - Minderheitenvotum)

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
2.

2.

Der Gemeinderat beschließt aufgrund
des vorliegenden Gemeinderatsbeschlusses vom 13.07.2023
(IV-09778/2023), welcher einen zusätzlich bedingten Finanzierungsbeitrag
durch die Ausfallshaftung der Stadt enthielt, den Ausfallsbetrag aufgrund des
geringeren Förderbetrages des Bundes
im Entwurf der Fördervereinbarung
vom 08.11.2024 (€ 8.695.492,--) zum
seinerzeitigen Bundesanteil von
€ 9.144.000,-- in Höhe der Hälfte für
die Stadt von € 224.254,-- zu finanzieren. Ein Ausfallsbetrag der Stadt wird
nur geleistet, wenn der Gesamtförderbetrag des Bundes niedriger ist als die
€ 9.144.000,--.

3.

Der Gemeinderat beschließt sohin den
aktuellen Gesellschafterzuschuss der
Stadt Innsbruck aufgrund Beschlusspunkt 1. und 2. (€ 1.359.631,--) auf gesamt maximal € 10.503.631,-- im Voranschlag 2026 zu erhöhen.

4.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass das offene Delta des Bundes zur
Förderzusage zum selben Drittel-Anteil
der Gesamtkosten wie Stadt und Land,
abzüglich beschlossene Ausfallshaftung von Stadt und Land (von
€ 9.144.000,-- auf € 10.279.377,-- zusammen € 1.135.377,--) von der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GmbH (OSVI) selbst zu tragen ist.

5.

Der Gemeinderat wird informiert und
nimmt zur Kenntnis, dass auf Ersuchen
von Bgm. Mag. Anzengruber, BSc im

Maglbk/89566/GAV-ABS/1
Stadtmagistrat Innsbruck, SchuldnerIn, Forderungsabschreibung

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von TURKSY, 4 Stimmen; gegen FPÖ,
7 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 05.02.2025:
Die gegen

, wohnhaft in

bestehende Forderung aus Kommunalsteuer und Abgabennebenansprüchen in Höhe von gesamt
wird gemäß § 235 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) durch Abschreibung gelöscht.
3.

Maglbk/74740/BE-BM/3
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH
(OSVI), Sanierung Bob- und Rodelbahn Innsbruck-Igls, Erhöhung
Finanzierungsbeitrag

Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Federspiel, 1 Stimme, bei Stimmenthaltung von StR Lassenberger, GRin Dengg
und GR Happ, 3 Stimmen; gegen KPÖ
FRITZ, und ALI, 7 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 26.02.2025:
1.

Der Gemeinderat beschließt, den mit
Gemeinderatsbeschluss vom