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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

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-9-

20.

MagIbk/84915/SP-FW-AL/1

22.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-eF01, Arzl, Bereich
Grundstück 334/2, KG Arzl

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. DH-B19, Dreiheiligen, Bereich
Matthias-Schmid-Straße 12 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. DH-B10), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Die Auflage des genannten Entwurfes gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 wird beschlossen.
21.

MagIbk/62549/SP-FW-AL/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-eF02, Arzl, Bereich
Gp. 262, KG Arzl, 2. Entwurf

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Die Auflage des genannten Entwurfes gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.

MagIbk/95464/SP-BB-DH/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Die Auflage des genannten Entwurfes gemäß § 64 TROG 2022 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
23.

MagIbk/61778/SP-BB-IG/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IG-B22, Igls,
Bereich westlich Patscher Straße
und Gletscherblick sowie Gsturnsteig 7 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IG-B1/a, Nr. IG-B1/d
und Nr. IG-B5), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ und FRITZ, 9 Stimmen; gegen
KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.