Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.10

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Ausgaben dieses Jahres – 2025
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24.

MagIbk/88463/SP-BB-WI/1

27.

Erlassung einer Bausperre, Wilten, Bereich Dr.-Karl-von-Grabmayr-Straße 4, Tschamlerstraße 7
und angrenzender Bereich südlich
der Leopoldstraße 52a und 54, gemäß § 75 Abs. 2 TROG 2022

Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B60, Wilten, Bereich Franz-FischerStraße 7b (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B36), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
25.

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Die genannte Bausperre wird gemäß § 75
TROG 2022 beschlossen.

MagIbk/90691/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B61, Wilten, Bereich zwischen Maximilianstraße und Müllerstraße, PeterMayr-Straße und Speckbacherstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B4), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
26.

MagIbk/56624/SP-VO-BSP/1

MagIbk/96812/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre, Arzl,
Bereich Wolfsgrube, gemäß § 75
Abs. 2 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ, 2 Stimmen; gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Die genannte Bausperre wird gemäß § 75
TROG 2022 beschlossen.

28.

Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen gemäß § 21
Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

28.1

MagIbk/94157/GR-AT/25/2025
Einführung Vermögenssteuer, Resolution (GR Onay)

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Beilegendem von GR Onay und Mitunterzeichnerin eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt,
weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.
28.2

MagIbk/94157/GR-AT/26/2025
Mietrechtsreform, Maßnahmen gegen Zweckentfremdung von
Wohnraum, Resolution (GR Onay)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, KPÖ und
ALI, 12 Stimmen):
Beilegendem von GR Onay und Mitunterzeichnerin eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt,
weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.