Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.65

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- 147 -

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Die Auflage des genannten Entwurfes gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.
33.

MagIbk/95464/SP-BB-DH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. DH-B19, Dreiheiligen, Bereich
Matthias-Schmid-Straße 12 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. DH-B10), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

GRin DIin (FH) Payr, MEng: Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Die Auflage des genannten Entwurfes gemäß § 64 TROG 2022 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 27.02.2025

34.

MagIbk/61778/SP-BB-IG/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IG-B22, Igls,
Bereich westlich Patscher Straße
und Gletscherblick sowie Gsturnsteig 7 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IG-B1/a, Nr. IG-B1/d
und Nr. IG-B5), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

GRin DIin (FH) Payr, MEng: Während der
gesetzlichen Frist sind drei Stellungnahmen
zum oben genannten Entwurf eingelangt.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass
zwei der drei eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht
haben, die aus fachlicher Sicht zu Änderungen des Bebauungsplanes führen sollten.
Für eine Liegenschaft kann, wie im Bericht
der der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität
und Integration, ausgeführt, ein eigener projektbezogener Bebauungsplan nach
Rechtskraft des gegenständlichen Bebauungsplanes erstellt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan
Nr. IG-B22 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von
StR Lassenberger, 1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ und FRITZ, 9 Stimmen; gegen
KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.