Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.66
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35.
MagIbk/88463/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B60, Wilten, Bereich Franz-FischerStraße 7b (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B36), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
GRin DIin (FH) Payr, MEng: Während der
gesetzlichen Frist sind vier Stellungnahmen
zum oben genannten Entwurf eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass
die eingebrachten Stellungnahmen keine
neuen Aspekte hervorgebracht haben, die
aus fachlicher Sicht zu einer Planänderung
führen würden.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original
bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachte Stellungnahme keine neuen Aspekte hervorgebracht hat, die zu einer
Planänderung führen würden.
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan
und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. WIB61 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Es wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan
Nr. WI-B60 zu beschließen.
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen liegen von den Projektwerbenden
unterfertigt vor.
37.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
36.
MagIbk/90691/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B61, Wilten, Bereich zwischen Maximilianstraße und Müllerstraße, PeterMayr-Straße und Speckbacherstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B4), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
GRin DIin (FH) Payr, MEng: Während der
gesetzlichen Frist ist eine Stellungnahme
zum oben genannten Entwurf eingegangen.
GR-Sitzung 27.02.2025
MagIbk/96812/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre, Arzl,
Bereich Wolfsgrube, gemäß § 75
Abs. 2 TROG 2022
GRin DIin (FH) Payr, MEng: Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen StR Lassenberger,
1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ, 2 Stimmen; gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.02.2025:
Die genannte Bausperre wird gemäß § 75
TROG 2022 beschlossen.