Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.132
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fünfzehnprozentige (!) Erhöhung gewähren.
Der Gemeinderat sollte ein klares Zeichen setzen, dass die Politik in Zeiten, in denen sie bei
anderen spart und die Gebühren erhöht, nicht selbst noch tiefer in die Stadtkassa greift,
sondern im Gegenteil auch bei sich spart.
Die niedrigen Wahlbeteiligungen bei Gemeinderatswahlen sind nämlich unter anderem auch
ein Zeichen dafür, dass die Menschen die Politik als abgehoben und an ihren
Lebensrealitäten vorbei wahrnehmen. Eine konkrete Maßnahme, um die Wahlbeteiligung zu
steigern und die Politik dazu zu drängen, sich im Alltag wieder mehr um die Anliegen der
Menschen zu kümmern, statt nur alle 6 Jahre teilweise sogar mehr als eine Million
Wahlkampf-Materialschlachten zu verpulvern, ist es die Parteienförderung zu knüpfen.
Viele Menschen nehmen in der Politik eine unverfrorene Selbstbedienungsmentalität wahr.
Und dabei haben sie zum Teil auch Recht. Ein Einfrieren der Parteienförderung verknüpft
mit einer Koppelung an die Wahlbeteiligung, wie es sie mit der Festlegung der Fördersumme
an die jeweilig erzielten Stimmen bereits auf Landes- und Bundesebene der Fall ist, wäre ein
wichtiges Signal, dass der Innsbrucker Gemeinderat mit dieser Selbstbedienungsmentalität
in diesem Bereich bricht.
2024 betrug die Parteienförderung ohne Personalkostenrückerstattung insgesamt 689.700
Euro. Wenn man diesen Betrag auf die Summe der im Gemeinderat vertretenen Parteien
entfallenen Stimmen aufteilt, ergibt das einen Beitrag von 12,58€ pro erhaltener Stimme.
Statt die Parteienförderung in Zukunft unabhängig von der tatsächlichen Wahlbeteiligung
einfach auszuschütten oder sogar noch zu erhöhen, sollte mit der Koppelung der
Parteienförderung an die erhaltenen Stimmen ein Anreiz für die Parteien geschaffen werden,
sich darum zu bemühen, mehr Menschen am demokratischen Prozess der Wahl zu
beteiligen.
In Zukunft würde so jede Partei mehr Förderung bekommen, wenn sie mehr Menschen zur
Wahl bringen kann und weniger, wenn sie weniger Menschen zur Wahl ermutigen konnte.
Mit der Festsetzung wird außerdem geklärt, dass für die gesamte Gemeinderatsperiode eine
Erhöhung der Parteienförderung nur über eine Änderung der
Gemeinderatsgeschäftsordnung und nicht mehr oder weniger versteckt als kleiner Posten im
Jahresvoranschlag erfolgen kann.
Wenn es bei der Parteienförderung darum geht, die demokratische Willensbildung in
Innsbruck damit zu ermöglichen, spricht nichts gegen, aus demokratiepolitischen Gründen
jedoch sehr viel für eine Koppelung an die Wahlbeteiligung.
Der aus den im Vergleich zum Jahresvoranschlag eingesparte Betrag kann im Rahmen
eines Sozialtopfs einer viel sinnvolleren Verwendung der unbürokratischen Hilfe von
Innsbruckerinnen und Innsbruckern die aufgrund der teuren Mieten oder den
Preisexplosionen der letzten Jahre in Notlagen gekommen sind verwendet werden.
Bedeckungsvorschlag:
Bedeckung aus dem Kostenpunkt Parteienförderung