Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.237
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16. Hat Frau VBGMin und Behindertenbeauftragte Mag.? Elisabeth Mayr
veranlasst, dass die von einem Kunstfachexperten ausgesuchten Bilder und
Objekte —- darunter auch das oben konkret beschriebene —- aus dem öffentlichen
Raum im Rathaus abgehängt und entfernt wurden?
17. Wenn ja, warum hat Frau VBGMin und Behindertenbeauftragte Mag.° Elisabeth
Mayr dies veranlasst?
18. Wenn nein, wer hat dies dann veranlasst?
19. Wenn dies nicht von Frau Behindertenbeauftragte Mag.? Elisabeth Mayr
veranlasst wurde, hat die ressortzuständige Frau VBGMin und
Behindertenbeauftragte Mag.* Elisabeth Mayr zugestimmt, dass die von einem
Kunstfachexperten in einer künstlerischen Gesamtschau ausgesuchten Bilder
und Objekte vom öffentlichen Raum im Rathaus im 2. Stock entfernt wurden?
20.Wenn Frau VBGMin und Behindertenbeauftragte Mag.° Elisabeth Mayr nicht
zugestimmt hat, wurde die ressortzuständige Frau VBGMin und
Behindertenbeauftragte Mag.* Elisabeth Mayr zumindest zu Rate gezogen, dass
die von einem Kunstfachexperten in einer künstlerischen Gesamtschau
ausgesuchten Bilder und Objekte vom öffentlichen Raum im Rathaus im 2.
Stock entfernt werden?
21. Wenn Frau VBGMin und Behindertenbeauftragte Mag.* Elisabeth Mayr dies
weder veranlasst hat noch zugestimmt hat und auch nicht zur Rate gezogen
wurde oder ihre Meinung gehört wurde, hat Frau VBGMin und
Behindertenbeauftragte Mag.a. Elisabeth Mayr zumindest ungefragt und
unaufgefordert als ressortzuständiges Mitglied im Stadtsenat ihre Meinung zu
diesem unwürdigen Vorgang klar geäußert, da sie ja mindestens einmal in der
Woche bei Betreten des Stadtsenatszimmers diese Entfernung gesehen haben
musste?
22. Wie beurteilt Frau VBGMin und Behindertenbeauftragte Mag.* Elisabeth Mayr
selbst ihre politische Arbeit und ihre Akzeptanz auf einer Skala von 1 bis 5 im
Schulnotensystem, wenn sie zu solch einem Vorgang im Rahmen der
Stadtregierung als Kollegialorgan weder gefragt wird noch zu Rate gezogen
wird noch ihre Äußerungen entgegengenommen werden?
23. Bedauert die Behindertenbeauftragte diese Vorgänge?