Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.241

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Weiterführende Erklärung

Die 1G soll im Auftrag der Stadt Innsbruck das Objekt Viaduktbogen 40 von den OBB per

01.01.2025 anmieten und in Folge den mit fünf Jahren befristeten Mietverlrag mit den ÖBB jeweils

nach Bedarf verlängem. Die Anmietung soll dazu dienen Nutzer für die Start-up-Szene In
Innsbruck (Stichwort Impact Hub) zu unterstützen.

12. Warum ist Herr GR GF Alexander Auer nicht glücklich mit der Nennung des

eigenen Unternehmens?

13. War geplant, nach der Sanierung des ÖBB-Bogens die Vermietung durch vom
Impact

Hub

genannte

Personen/Vereine/Start-Ups

ohne

Befassung

von

städtischen Gremien vorzunehmen?

Der Ergänzungsantrag der Liste Das Neue Innsbruck zu diesem TOP hat darauf abgezielt,

dass die Vergabe dieser um viel Steuergeld sanierten Räume durch den Bürgermeister in

transparenter, nachvollziehbarer und objektiver Form erfolgen soll, um den Eindruck von
Freunderlwirtschaft zu

vermeiden.

Die

Stadtkoalition

hat

hier ein

transparentes

Vorgehen abgelehnt und dem Antrag keine Zustimmung erteilt.

14. Warum lehnt der Bürgermeister ab, dass die Vergabe von mit viel Steuergeld

sanierten Räumen in einem transparenten Verfahren erfolgt?
15. Wird der Bürgermeister somit hier allein die Entscheidung treffen?
16. Wenn ja, warum agiert der Bürgermeister hier intransparent?
17. Wenn nein, wer wird hier wann und in welchem Ausmaß involviert?

Fragenkomplex zur Fristigkeit der Anmietung
In den dem Gemeinderat vom Bürgermeister vorgelegten Unterlagen wird ausgeführt,

dass der Mietvertrag auf fünf Jahre befristet sein wird und dann jeweils nach Bedarf
verlängert

werden

soll.

Die

Kosten

von

netto



190.000,--

werden

auf

804

Monatsmieten umgelegt. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
18. Wenn der Mietvertrag (kurz: MV) nicht verlängert wird und nach 60 Monaten

aufgelöst wird, gibt es von der ÖBB eine aliquote Abschlagszahlung (ev. Ablöse)