Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.261
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Die
Verschlechterung der Sicherheitslage
in
öffentlichen Verkehrsmitteln
ist
kein
subjektives
Empfinden, sondern für viele Benutzer von Öffis tägliche Realität. Dies wird auch durch Berichte aus
anderen
Städten
gut dokumentiert.
Vandalismus,
Belästigungen
und
Gewaltakte
sind
keine
Ausnahmen mehr, sondern ein wachsendes Problem, das nicht ignoriert werden darf!
Sicherheit darf hier nicht zum Spielball ideologischer Diskussionen werden. Vielmehr ist es unsere
Pflicht als gewählte Mandatare, durch gezielte Maßnahmen das Wohl der Menschen in Innsbruck
sicherzustellen.
Die Verbesserung der Sicherheitslage ist alternativios. Öffentliche Verkehrsmittel sind eine tragende
Säule der urbanen Mobilität. Sie müssen für alle zugänglich, attraktiv und sicher sein. Ohne ein Gefühl
von Sicherheit verlieren sie an Akzeptanz und Effizienz, was wiederum die Verkehrswende und die
Lebensqualität in Innsbruck gefährdet.
Das Sicherheitskonzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
l.
Einsatz von Sicherheitskräften in Bussen und Straßenbahne sowie an
Sicherheitskräfte sollen
in
den verschiedenen
Bus-
Haltestellen.
und Straßenbahnlinien
Diese
rotierend und
hauptsächlich in frühen Abend- bis späten Nachtzeiten zum Einsatz kommen.
2.
Schulungen für das Personal im Umgang mit Konfliktsituationen.
3.
Verstärkte Videoüberwachung, insbesondere in den Öffis selbst, an Haltestellen bzw. an sonstigen
kritischen Punkten.
4.
Sensibilisierungskampagnen zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Fahrgäste.
5,
Eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen relevanten Institutionen (MÜG) soll
sicherstellen, dass Sicherheitsvorfälle schnell und effizient bearbeitet werden.
6.
Es soll seitens der IVB ggf. in Zusammenarbeit mit den IKB geprüft werden, ob durch gezielte
bauliche Maßnahmen (z. B. bessere Beleuchtung an Haltestellen) das Sicherheitsempfinden
gestärkt werden kann.
7.
Die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen sollen transparent ermittelt und von den IVB
dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden.
8.
Ein regelmäßiger Sicherheitsbericht (ggf. in Zusammenarbeit mit der Polizei oder MÜG) der IVB
soll eingeführt werden, der dem
Gemeinderat
halbjährlich vorgelegt wird und konkrete
Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Sicherheitslage enthält.
In den Innsbrucker öffentlichen Verkerhsmitteln kommt es vermehrt zu Situationen, die die oben
erwähnten Maßnahmen dringend nötig machen. Belästigungen bzw. verbale und/oder körperliche
Bedrohungen nehmen seit Jahren zu.