Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.48
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Textziffer
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen
der MA V, diesen Abrechnungseinzelfall zu überprüfen. Allenfalls war aus Sicht der
Kontrollabteilung das wohl irrtümlich überhöht zur Auszahlung gelangte Honorar für
10 Stunden im Betrag von € 1.000,00 vom betroffenen Schularzt zurückzufordern.
In der damals abgegebenen Stellungnahme sagte die Fachdienststelle die Empfehlungsumsetzung zu.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies die Fachdienststelle die Rückzahlung des
überhöht zur Auszahlung gelangten Betrages durch den betroffenen Schularzt nach.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Eine Honorarnote eines Schularztes betreffend Leistungen im Schuljahr 2021/2022
in einer städtischen Volksschule blieb in der Abrechnung des Landes Tirol unberücksichtigt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen
der MA V, diesen Abrechnungseinzelfall zu prüfen. Allenfalls war mit dem Land Tirol
zu klären, weshalb für diese Honorarnote keine Kostenbeteiligung des Landes
erfolgte. Gegebenenfalls war beim Land Tirol der 40 %ige Kostenbeitrag nachzufordern. In der damaligen Stellungnahme bestätigte die Fachdienststelle, dass die
Abrechnungsdifferenz abgeklärt und eine Nachzahlung vereinnahmt werden
konnte.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies die Fachdienststelle gegenüber dem Stadtrechnungshof nach, dass die Stadt vom Land Tirol in diesem Zusammenhang einen
Nachzahlungsbetrag von € 308,57 lukrierte.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Für künftige Jahresabrechnungen des Kostenbeitrages des Landes Tirol für den
schulärztlichen Dienst empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Gesundheit,
Markt- und Veterinärwesen der MA V, auf die unterjährige Rechnungskontrolle und
-freigabe der zugrundeliegenden Auszahlungen an Schulärzte erhöhtes Augenmerk
zu legen. Dies insbesondere nach Maßgabe der von der Kontrollabteilung festgestellten und im Bericht im Detail ausgeführten Bereinigungsthemen des Landes
Tirol.
Die Fachdienststelle sagte in der damaligen Stellungnahme sowie anlässlich der
aktuellen Follow up – Einschau 2024 zu, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes
künftig zu entsprechen.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Weiters empfahl die Kontrollabteilung, sich allenfalls ergebende Abweichungen
zwischen dem vom Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen der MA V an
das Land Tirol gerichteten Kostenbeitragsansuchen und den vom Land letztlich
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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