Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_05_28_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.44
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Alternative Liste
Innsbruck, am 24.04.2025
Innsbruck
Stadtmagistrat Innsbruck
einäelangtam
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2 4. April_ 2025
ANTRAG
ATIAT 2025
Gemeinderat und Stadtsenat
Aufhebung des Nächtigungsverbots
Der Gemeinderat beschließt die ersatzlose Aufhebung der am 05.10.2017 beschlossenen und
am 10.10.2017 in Kraft getretene Nächtigungsverbotsverordnung (E 16). Herr Bürgermeister
wird beauftragt, die Aufhebung dieser Ortspolizeilichen Verordnung öffentlich
kundzumachen.
Begründung:
Die Stadt hat sich mit der Unterzeichnung der Homeless Bill of Rights unter anderem zu
einer umfassenden Wahrung der Rechte von Menschen, die von Wohnungs- und
Obdachlosigkeit betroffen sind, verpflichtet. Dazu gehört neben Recht auf Wohnraum (I.)
und dem Zugang zu angemessenen Notunterkünften (II.) auch die Nutzung des öffentlichen
Raums zu den gleichen Bedingungen, die für alle übrigen Nutzer:innen gelten (III.) sowie das
Recht auf Privatsphäre (X.) und das Recht auf überlebensnotwendige Maßnahmen (XI.).
Es ist gesellschaftliche Aufgabe, durch Bereitstellung von Wohnraum und Notunterkünften
Alternativen zur Nächtigung auf der Straße bereitzustellen. Dennoch muss es Menschen, die
aus unterschiedlichen Gründen keine Notunterkunft aufsuchen, ermöglicht werden, an den
Orten im öffentlichen Raum zu nächtigen, die den besten Witterungsschutz bieten.
Die geltende Nächtigungsverbotsverordnung betrifft ausgerechnet diese Orte. So gilt für die
Unterführung Oerleyweg und die Unterführung von der Karmelitergasse in die
Graßmayrstraße ein Nächtigungsverbot. Ebenso ist die gesamte Innsbrucker Altstadt
(inklusive Domplatz), die Maria-Theresien-Straße, die Ursulinenpassage, der Edith-SteinWeg und weite Teile der Nordseite der Mentlgasse vom Nächtigungsverbot erfasst. Es
handelt sich hierbei um Areale, in denen Lauben und Überdachungen einen Mindestschutz
vor Witterung und Kälte versprechen.
Alternative Liste Innsbruck - Schöpfsiraße 9 - 6020 Innsbruck - team/walternativeliste.at - www.alternativeliste.at - ZVR-Zahl:
1352368177
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